Autofahren im Herbst: Sechs ADAC Tipps für mehr Sicherheit
Der ADAC Nordrhein empfiehlt, die Fahrweise den veränderten Bedingungen im Herbst anzupassen und gibt sechs Tipps.

Im Herbst stellen starker Regen, rutschige Blätter, eine tiefstehende Sonne oder Nebel Autofahrende vor besondere Herausforderungen. Schlechtere Straßen- und Wetterverhältnisse, kürzere Tage sowie ein saisonbedingt dichterer Verkehr sorgen in dieser Jahreszeit für ein erhöhtes Unfallrisiko. Der ADAC Nordrhein empfiehlt, die Fahrweise den veränderten Bedingungen anzupassen und gibt sechs Tipps, worauf Autofahrende im Herbst achten sollten:
1. Fahrverhalten: Drei goldene Regeln beachten
Der ADAC Nordrhein rät: mehr Abstand halten, Geschwindigkeit reduzieren und Licht an. Auf nasser Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg bei einer Vollbremsung mit 50 Kilometern pro Stunde im Vergleich zu trockenem Asphalt von 11 auf 20 Meter. Wenn zudem noch Herbstlaub oder verlorenes Erntegut (in ländlichen Gebieten) auf schon feuchte Straßen fallen, entsteht eine rutschige Mischung. In solchen Situationen können die Reifen den direkten Kontakt zur Straße verlieren. Auch Sicherheitsassistenten kommen in diesem Fall an ihre Grenzen.
2. Richtig reagieren bei Rutschgefahr
Wenn das Auto trotz angepasster Fahrweise ins Rutschen gerät, empfiehlt der ADAC Nordrhein vier Schritte: Fuß vom Gaspedal nehmen, auskuppeln, gefühlvoll gegenlenken und bremsen. Mit etwas geringerer Geschwindigkeit lässt sich das Auto oft schon wieder besser kontrollieren. Reagiert das Fahrzeug nicht mehr, hilft nur eine Vollbremsung. Grundsätzlich gilt: Langsameres Fahren reduziert die Rutschgefahr.
3. Den richtigen Sicherheitsabstand wählen
Autofahrende müssen laut Straßenverkehrsordnung so viel Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass sie das eigene Auto auch dann problemlos anhalten können, wenn das vorausfahrende Fahrzeug unerwartet abbremst. Dafür gibt es keine vorgegebene Abstandslänge - aber Faustregeln.
Innerhalb von Städten und geschlossenen Ortschaften sollte der Abstand mindestens drei Fahrzeuglängen betragen. Auf Autobahnen und Landstraßen heißt die Faustregel „Halber Tacho", das bedeutet: Wer zum Beispiel mit 100 Stundenkilometern fährt, der sollte 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.
Autofahrende können den Sicherheitsabstand auch mit der Zwei-Sekunden-Regel kontrollieren. Dabei sucht man sich einen markanten Punkt am Fahrbahnrand und zählt langsam „21, 22“, sobald das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert hat. Erst nach zwei Sekunden sollte man selbst an dieser Stelle vorbeifahren. Sonst ist der Abstand zu gering.
Wichtig: Bei extremen Verhältnissen wie Starkregen oder Nebel sollten Autofahrende nicht mehr den halben Tacho als Anhaltspunkt für den Abstand zu wählen. Die vom ADAC empfohlene Faustformel lautet dann: Geschwindigkeit gleich Abstand.
4. Faustregeln für die passende Geschwindigkeit kennen
Sobald der Scheibenwischer bei Regen auf die höchste Stufe gestellt werden muss, sollten Autofahrende laut ADAC nur noch maximal 80 km/h fahren. Besonders in den Morgen- und Abendstunden können im Herbst zudem plötzlich auftretende Nebelbänke die Sichtverhältnisse stark beeinträchtigen. Auch dann heißt es: Fuß vom Gas. Sinkt die Sichtweite durch Nebel oder Starkregen auf unter 50 Meter, muss die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Die maximale Höchstgeschwindigkeit beträgt auch auf Autobahnen dann nur noch 50 km/h.
5. Abblendlicht besser manuell einschalten
Viele Autofahrende verlassen sich auch in der dunklen Jahreszeit auf die Lichtautomatik, die das Abblendlicht selbstständig aktiviert. Doch aufkommende Nebelbänke erkennt der Lichtsensor teilweise nicht. Deshalb rät der ADAC Nordrhein, das Abblendlicht am besten manuell einzuschalten. Wenn die Sichtweite durch Nebel oder Regen weniger als 150 Meter beträgt, können die Nebelscheinwerfer helfen. Die Nebelschlussleuchte darf inner- wie außerorts nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Haben sich die Sichtverhältnisse wieder gebessert, das Ausschalten nicht vergessen, um andere Verkehrsteilnehmende nicht zu blenden.
6. Bei der Parkplatzwahl auf Bäume achten
Ob Kastanien, Eicheln oder Walnüsse, im Herbst können herabfallende Baumfrüchte für Schäden auf Motorhaube oder Autodach sorgen. Um Dellen im Fahrzeug zu vermeiden, sollten Autofahrende bei der Parkplatzsuche wählerisch sein. Weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden sind dazu verpflichtet, Warnschilder aufzustellen oder Schadenersatz zu übernehmen, wenn herunterfallende Kastanien Schäden am Fahrzeug verursachen. Herabfallende Baumfrüchte werden durch verschiedene Gerichtsurteile als „allgemeines Lebensrisiko“ bewertet. Die Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nur für solche Schäden auf, die durch Sturmböen verursacht wurden (mindestens Windstärke 8). Eine Vollkaskoversicherung deckt einen Schaden durch Kastanienschlag in der Regel nur ab, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt, das plötzlich auftritt. Dann wird der Schaden per Definition als Unfallschaden gehandelt.
Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung finden Sie hier: https://cloud.adac-nrh.de/s/HyMSzBog9t3BBZp
ADAC Tipps, wie Autofahrende ihr Fahrzeug fit für den Herbst machen können (Winterreifen, Flüssigkeiten, Beleuchtung, Reinigung), finden Sie hier:
Herbstanfang: ADAC Nordrhein gibt Tipps zu Winterreifen | ADAC
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