ADAC setzt auf Impulse vom Verkehrsgerichtstag
61. Verkehrsgerichtstag in Goslar / Haftungsfragen und Grenzwerte im Fokus
Alkoholgrenzwerte für E-Scooter-Fahrer, Zugang zu Fahrzeugdaten, Haftungsfragen beim Einsatz von KI-Technik im Zuge von autonomen Fahrzeugen und Schadensersatzansprüche bei der Erstattung von Reparaturkosten – der 61. Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar beschäftigt sich in insgesamt acht Arbeitskreisen mit aktuellen verkehrsrechtlichen Themen. Die Experten liefern Empfehlungen an die Politik, die regelmäßig bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt werden. Der ADAC ist mit seinen Experten in allen Arbeitskreisen sowie einem eigenen Pressestand in Goslar vertreten.
Die wichtigsten Themen in Goslar:
Auf größtes Interesse bei den Juristen trifft der Arbeitskreis IV, der sich mit dem Reparaturkostenersatz bei Haftpflichtschäden beschäftigt. Dabei geht es um die Frage, bis zu welcher Schadenshöhe Geschädigte ihr Fahrzeug reparieren lassen können. Nach Überzeugung des ADAC besteht ein nachvollziehbares Interesse der Geschädigten, auch eine auf den ersten Blick unwirtschaftliche Reparatur durchführen zu lassen. Unfallgeschädigte haben oftmals nicht die finanziellen Möglichkeiten oder das Interesse, ein Ersatzfahrzeug zu erwerben, gerade vor dem Hintergrund des aktuell angespannten und hochpreisigen Gebrauchtwagenmarkts.
Zusätzlich werden bestehende Schadensersatzansprüche von den Kfz-Versicherern immer wieder unzulässig bestritten oder gekürzt, obwohl Geschädigten die Erstattung aller erforderlichen Reparaturkosten zusteht. Der ADAC erwartet hier Fairness im Sinne der Verbraucher.
Der Arbeitskreis V diskutiert, ob E-Scooter-Nutzer bei den Promillegrenzen weiterhin wie Autofahrer behandelt werden – in beiden Fällen liegt der Grenzwert zu einer Straftat bei 1,1 Promille. Für Radfahrer bleibt eine unfallfreie Alkoholfahrt hingegen folgenlos, solange der Promillewert unter 1,6 liegt. Die Verkehrsrechtsexperten beraten über mögliche Anpassungen, denn ansonsten sind E-Scooter Fahrrädern weitestgehend gleichgestellt. Der ADAC hält eine Klarstellung des Gesetzgebers für wichtig und spricht sich dafür aus, dass das Führen fahrerlaubnisfreier Kfz keinen Regelfall der generellen Ungeeignetheit zum Führen von Kfz darstellt.
Vor dem Hintergrund, dass der Zugang zu Fahrzeugdaten nach wie vor ungeregelt ist, setzt sich der Arbeitskreis I mit der Frage auseinander, welche Daten moderne Fahrzeuge sammeln und wie ein fairer Wettbewerb ebenso sichergestellt werden kann wie Transparenz über die Daten. Aus Sicht des ADAC ist eine gesetzliche Regelung auf europäischer Ebene dringend notwendig. Verbraucher sollten die Hoheit über die Daten erhalten und entscheiden können, wer Zugang zu ihren Fahrzeugdaten bekommt.
Weitere Themen auf dem diesjährigen VGT sind die Haftung des Fahrzeughalters bei Verkehrsverstößen (AK II), KI-Haftung im Straßenverkehr (AK III) sowie eine mögliche Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte von fahrungeeigneten Personen (AK VI). Der AK VII stellt unter der Leitung von ADAC Präsident Christian Reinicke die Frage, ob eine Fahrtenbuchauflage einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten kann.
Ausführliche Pressemeldungen zu den einzelnen Arbeitskreisen:
AK I: Datensammlung durch moderne Fahrzeuge und ihre Verwendung / Daten- und Verbraucherschutz
AK II: Halterhaftung bei Verkehrsverstößen: Ein Beitrag
zur Verkehrssicherheit?
AK III: KI-Haftung im Straßenverkehr / Haftung beim autonomen Fahren
AK IV: Reparaturkostenersatz bei Haftpflichtschaden
AK V: Auf der Suche nach geltenden und erforderlichen Grenzen für E-Scooter, Fahrräder & Co.
AK VI: Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte von fahrungeeigneten Personen
AK VII Fahrtenbuchauflage – Halterhaftung durch die Hintertür?
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