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Standpunkte |

Tachomanipulation

Tachobetrug muss so erschwert werden, dass die Manipulation im Verhältnis zum höheren Gebrauchtwagen-Erlös nicht mehr rentabel ist. Dazu muss die Speicherung des Kilometerstandes im Auto abgesichert werden – wie in der EU-Verordnung 2017/1151 vom 1. Juni 2017 zur Typengenehmigung festgelegt wurde.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Hersteller aktuelle Security-Technologien einsetzen und systematisch vorgehen, zum Beispiel gemäß der international anerkannten Common Criteria Methode.

Der ADAC spricht sich gegen externe Datenbanken aus, die den Kilometerstand außerhalb des Autos aufzeichnen. Externe Datenbanken suggerieren eine trügerische Sicherheit, da die eingetragenen Kilometerstände nicht auf Richtigkeit geprüft werden können.

Eine Überprüfung des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Schutzes für den Kilometerstand sollte behördlich erfolgen, in Deutschland zum Beispiel durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informations-Technologie (BSI). Bis diese Maßnahmen greifen, bleibt eine effiziente Strafverfolgung im Bereich Tachobetrug unverzichtbar.