Führerscheinentzug für Kriminelle
Der Führerscheinentzug ist bisher ausschließlich eine erzieherische Maßnahme im Straßenverkehr. Als Sanktion für Delikte wie beispielsweise Ladendiebstahl ist ein Führerscheinentzug nach Ansicht des ADAC nicht geeignet.
Wer sich von Geld- und Freiheitsstrafen nicht abschrecken lässt, ist wahrscheinlich auch mit einem Fahrverbot nicht beizukommen.
Zudem ist eine Umrechnung auf andere Straftaten bürokratisch und umständlich: Während Geldstrafen durch unterschiedliche Tagessätze auf die soziale und wirtschaftliche Situation des Täters abgestimmt werden kann, hat ein Fahrverbot für den Betroffenen unterschiedliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Konsequenzen, die das Gericht aufwändig erforschen müsste, um ein gerechtes Urteil zu fällen.