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Württemberg | 30.05.2016

Wer bei Hochwasser und Hagel zahlt

ADAC Württemberg mit wichtigen Informationen nach den Unwettern im Land

Hochwasser, Hagel, Starkregen – wer zahlt bei Unwetterschäden oder wenn das Fahrzeug, zum Beispiel durch Überflutung, komplett zerstört wurde? Es ist empfehlenswert, eine Kfz-Teilkaskoversicherung zu haben. Diese greift auch bei Sturmschäden durch ausgerissene Äste oder herabgefallene Dachziegel. Allerdings hat auch sie ihre Grenzen.

Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern. Um einen Sturmschaden nachzuweisen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung.

Bei Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die Teilkasko.

Wer durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und die Versicherung nicht greift. Grundsätzlich gilt die Faustregel: „Kommt das Wasser zum Auto“, zahlt die Kaskoversicherung, „kommt das Auto zum Wasser“, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.

Schäden nach einem Unwetter sollten Autofahrer in jedem Fall umgehend bei ihrem Versicherungsunternehmen melden. In der Regel findet bei der Teilkasko keine Rückstufung statt. ADAC Tipp: Auf keinen Fall ohne Absprache mit dem Versicherer einen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren lassen. Der Versicherte könnte in diesem Fall auf den Kosten sitzen bleiben, weil der Versicherer das Weisungsrecht hat.

Tauchbadresistent ist die Autotechnik im Übrigen nicht, und schon gar nicht, wenn die Einwirkzeit Stunden oder gar Tage betragen hatte. Startversuche im Wasserbad sollte man daher nur dann unternehmen, wenn absolut ausgeschlossen werden kann, dass sich Wasser im Verbrennungsluft-Ansaugtrakt befindet. Andernfalls ist ein Motorschaden vorprogrammiert („Wasserschlag“).

Nach den Unwettern der vergangenen Tage zeigt die ADAC Straßenwacht in den betroffenen Regionen verstärkte Präsenz, um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten.

Weitere Infos erhalten betroffene ADAC Mitglieder telefonisch unter 0711/2800-0 sowie im Internet (www.adac.de/wuerttemberg) – hier finden sie auch den Kontakt zu den regionalen ADAC Vertragsanwälten, die ebenfalls hilfreich zur Seite stehen.


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