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Württemberg | 28.07.2017

Heutiges Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH)

Dieter Roßkopf, Vorsitzender des ADAC Württemberg, bezieht Stellung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur stattgegebenen Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Fahrverbote für Diesel:

„Es ist ein Armutszeugnis, dass heute das Verwaltungsgericht Stuttgart über die Gesundheit der Bevölkerung entscheiden musste. Das Problem erhöhter Schadstoffwerte ist seit Langem bekannt, die Möglichkeiten der Reduzierung sind aber bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Die Gesundheit der Menschen ist nicht verhandelbar. Sie steht vor den individuellen Mobilitätsbedürfnissen und trotzdem lebt eine Stadt wie Stuttgart von der Mobilität. Nach der heutigen Entscheidung müssen unverzüglich Taten folgen. Wir brauchen ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Mobilitätskonzept für die Region Stuttgart.“

Als Konsequenz aus dem Urteil fordert der ADAC Württemberg ein sofortiges Investitionsprogramm von Land und Stadt sowie einen straffen Zeitplan für die geplanten Infrastrukturmaßnahmen. Die vorhandenen Töpfe für den Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ müssen in einer ersten Sofortmaßnahme um 250 Millionen Euro aufgestockt und langfristig mit einer Zusatzsumme von 100 Millionen Euro jährlich versehen werden. Des Weiteren ist eine Unterstützung durch die Kommunen in der Region dringend erforderlich, nur durch ein gemeinsames Handeln ist der Mobilitätswandel in der Region zu erreichen.


Hintergrundinformation

Die Gesundheit steht vor den individuellen Mobilitätsbedürfnissen. Jeder Verursacher von Emissionen müsse laut ADAC Württemberg seinen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten. Allerdings dürfen Fahrverbote die Mobilität der Menschen nicht einschränken. So sieht der Club verstärkten Handlungsbedarf bei der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg:

  • Grüne Wellen, eine adaptive Verkehrssteuerung und intelligente Verkehrsleitsysteme können einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Schadstoffausstoßes leisten.
  • Für Fahrzeugflotten und Fahrzeuge mit hoher innerstädtischer Fahrleistung gilt es, verstärkt alternative Antriebe zu nutzen. Grundvoraussetzung ist dabei eine funktionierende Infrastruktur.
  • Das Schienennetz und das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr müssen vordringlich ausgebaut und attraktiv gestaltet werden.
  • Die Verkehrsträger müssen besser vernetzt werden, zum Beispiel indem leistungsfähige und komfortable Umsteigemöglichkeiten geschaffen werden. Um dies zu unterstützen, muss die Kapazität der vorhandenen Park&Ride-Plätze (P&R) erhöht werden. Zudem sollten an diesen Verknüpfungspunkten Stellplätze für Mitfahrangebote, Car- und Bikesharing-Fahrzeuge, Pedelecs, E-Bikes und Fahrräder eingerichtet werden.
  • Park&Mitnahme-Plätze (P&M) müssen deutlich ausgebaut werden.
  • Der Ausbau der Radinfrastruktur, einschließlich neuer Radschnellwege und Abstellanlagen, kann die Vernetzung der Verkehrsträger positiv beeinflussen und einen Beitrag zur neuen Mobilität leisten.
  • Expressbus-Linien im Land und neue Shuttle-Bus Systeme ab dem Kesselrand Stuttgart können dazu beitragen, die Pendlerverkehre in Stuttgart zu reduzieren.

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