Rettungsgasse bleibt ein Kernthema
ADAC Stauberater sind ab Mai wieder auf Tour
Die Stauberater des ADAC Württemberg starten am 1. Mai in die neue Saison. Ein Kernthema – neben Hilfe und Rat für staugeplagte Autofahrerinnen und Auto-fahrer – bleibt die Rettungsgasse. Das Team wirbt dafür per Westenaufdruck. „Immer wieder müssen Helfer nämlich feststellen, dass die Gasse gar nicht oder nur unzureichend gebildet wird“, betont Holger Bach, Abteilungsleiter Verkehr und Umwelt beim ADAC Württemberg. Was manche nicht wüssten: Die Rettungsgasse müsse bereits dann gebildet werden, wenn der Verkehr stockt und nicht erst dann, wenn die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen.
Deshalb gilt: Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht nach links aus, auf den übrigen nach rechts. „Dies gilt unabhängig davon wie viele Fahrstreifen vorhanden sind“, erklärt Holger Bach. Es sei für die Einsatzkräfte wichtig, im Notfall keine Zeit zu verlieren. Vergleichbare Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien, Ungarn und Tschechien. Österreich hat die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse im Verkehrsgesetz verankert.
Bernd Mikula (Hochdorf/Kreis Esslingen), Uwe Richarz (Zaberfeld), Joachim Baumhauer (Kuchen) und Dieter Mäurer (Stuttgart) werden bis zum Ende der baden-württembergischen Sommerferien schwerpunktmäßig an Wochenenden auf den Fernstraßen unterwegs sein. Zu ihren Kernaufgaben gehört es, Autofahrern Auskunft darüber zu geben, welche Länge ein Stau hat und ob es sich lohnt, diesen zu umfahren. Des Weiteren gibt das Team touristische Tipps.
Das ist im Stau zu beachten
- Überlebenswichtig: Rettungsgasse bilden!
Sobald ein Stau entsteht, also bereits bei stockendem Verkehr, müssen Auto-fahrer eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld von 200 Euro bis zu 320 Euro. - Bei der nächsten Ausfahrt abfahren.
Bei einem Stau die Autobahn bei der nächsten Abfahrt zu verlassen ist natürlich erlaubt, löst das Problem aber in der Regel nicht. Denn oft gibt es auf den Landstraßen hinter der Abfahrt neue Staus und die Ausweichstrecken sind verstopft. - Standstreifen freihalten trotz Stau?
Egal, wie sehr es sich auch staut: Auf der Standspur darf kein Fahrzeug fahren. Wer dennoch den Standstreifen nutzt, etwa um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Einzige Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben.
Auch das Halten auf dem Standstreifen der Autobahn ist, außer im Not- oder Pannenfall, verboten. Wer dagegen verstößt, muss 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Beim Parken wird es noch teurer: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt. - Auf der Autobahn aussteigen.
Laut Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) ist es auch im Stau nicht er-laubt, auf der Autobahn aus dem Auto auszusteigen. Das Betreten der Fahr-bahn ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange Zeit, wird die Polizei jedoch vermutlich auf eine Anzeige verzichten, wenn Sie kurz aussteigen und sich die Beine vertreten. Dabei dürfen Sie natürlich die Rettungskräfte nicht behindern. Sie sollten sich aber nie weit von Ihrem Fahrzeug entfernen – schließlich kann sich der Stau genauso schnell wieder auflösen, wie er entstanden ist. - Rechts überholen im Stau?
Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit höchstens 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden. Sie dürfen dann also höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt. - Rückwärtsfahren und wenden.
Rückwärtsfahren oder gar wenden auf der Autobahn ist natürlich auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. - Mit dem Handy telefonieren.
Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage strikt verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro bis 200 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen. - Mit dem Motorrad durch den Stau schlängeln?
Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den anderen Verkehrsteilnehmern hindurchschlängeln. Das wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Links überholen ist Motorradfahrern zwar erlaubt, in den meisten Fällen bleibt ihnen jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.
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