Reiseberatung in Zeiten von Corona
ADAC Reise-Experten aktuell stark gefragt – Verunsicherung bei Kunden spürbar
Die dynamische Ausbreitung des Coronavirus in zahlreichen Ländern hat auch Folgen für die Urlaubsplanung vieler Menschen. Das Auswärtige Amt hat vorerst bis Ende April 2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. „Wir spüren die Unsicherheit bei unseren Mitgliedern und Kunden, der Informationsbedarf rund um Corona ist sehr hoch“, sagt Daniela Landenberger, Leiterin Reisevertrieb und Touristik beim ADAC Württemberg. „Für uns ist das eine Ausnahmesituation.“ Statt des persönlichen Kontakts in den Reisebüros stehe nun die Beratung am Telefon im Vordergrund.
„Wir unterstützen bei bestehenden Buchungen und geben Rat bei geplanten Reisen“, sagt Landenberger. Momentan treffen sehr viele Anfragen zu den Pfingst- und Sommerferien ein. Für den Monat April haben die meisten Veranstalter ihre Reiseprogramme abgesagt. Zudem lassen sich teilweise für Mai geplante Reisen ohne Gebühren umbuchen. Ebenso bieten viele Fluggesellschaften kostenfreie Umbuchungen an für Passagiere mit einem Ticket für stornierte oder bestehende Flüge. „Unsere Experten in den ADAC Reisebüros erklären im Einzelfall gerne die Bedingungen dieser Umbuchungsmöglichkeiten“, sagt Daniela Landenberger.
Für die Zeit nach Corona ist die Tourismus-Expertin optimistisch: „Ich bin überzeugt, dass es dann eine große Sehnsucht nach Reisen und nach positiven Erlebnissen geben wird.“ Wer aktuell nicht verreisen kann und Fernweh verspürt, kann zumindest virtuell auf dem ADAC Reiseportal www.adacreisen.de vom nächsten Urlaub träumen.
ADAC Geschäftsstellen und Reisebüros bis auf Weiteres geschlossen
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Epidemie hatte der ADAC Württemberg am 18. März seine 14 ADAC Geschäftsstellen und Reisebüros bis auf Weiteres geschlossen. Die Experten stehen aber telefonisch unter 0711 2800 180 (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr und Samstag 9.30 bis 12 Uhr) zur Verfügung, um alle Fragen rund ums Thema Reise zu beantworten. Von der Schließung betroffen sind die ADAC Geschäftsstellen und Reisebüros in Aalen, Balingen, Biberach/Riß, Esslingen, Göppingen, Heilbronn, Ludwigsburg, Ravensburg, Reutlingen, Sindelfingen, Stuttgart Neckartor, Stuttgart Kronprinzstraße, Ulm und Waiblingen.
Aktuelle News und Informationen zum Corona-Virus bietet der ADAC unter www.adac.de/news/coronavirus
Für ADAC Mitglieder gibt es auch in Reisefragen eine kostenlose juristische Erstberatung telefonisch unter 089 76 76 24 23 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr).
Alle Kontakte auf einen Blick
- ADAC Reisebüro: T 0711 2800 180 (Mo-Fr 9-18 Uhr, Sa 9.30-12 Uhr)
- ADAC Info-Service: T 0800 5 10 11 12 (Mo-Sa 8-20 Uhr), service@wtb.adac.de
- Juristische Beratung ADAC Mitglieder: T 089 76 76 24 23 (Mo-Fr 8-18 Uhr)
Häufige Fragen zur Reise-Situation
Wo kann ich mich informieren?
Wer eine Auslandsreise plant, sollte Kontakt zu seinem Reisebüro oder Reiseveranstalter aufnehmen und sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die Lage im Zielgebiet informieren.
Was kann man jetzt tun, wenn eine Reise bevorsteht?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte beim Reisebüro oder Veranstalter nachfragen, ob die Reise durchgeführt werden kann. Auch wer individuell gebucht hat, zum Beispiel Flug oder Hotel, sollte zunächst Kontakt mit dem jeweiligen Vertragspartner aufnehmen, um zu erfahren, ob die Leistung erbracht werden kann.
Steht die Reise erst in mehreren Wochen oder Monaten bevor, sollte man zunächst die Entwicklung der Situation im Reiseland abwarten. Der Rücktritt vom Reisevertrag sollte immer nur das letzte Mittel sein, wenn klar ist, dass die Reise mit signifikanter Wahrscheinlichkeit von den Auswirkungen einer Coronavirus-Pandemie betroffen sein wird.
Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur dann, wenn die gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann, z. B. bei einer unerwarteten schweren Erkrankung des Versicherungsnehmers. Allein die Angst vor einer Ansteckung ist kein Grund, bei dem eine Versicherung einspringt.
Viele Reiserücktrittsversicherungen enthalten Klauseln, die Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft werden, vom Versicherungsschutz ausschließen. Am 11. März 2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Bei einer Erkrankung am Coronavirus nach dem 11. März 2020 ist bei Versicherungen, die eine solche Klausel enthalten, daher kein versicherter Rücktrittsgrund mehr gegeben.
Was leistet eine Auslandskrankenversicherung bei Coronavirus?
Erkranken Sie während des Urlaubs, erstattet eine Auslandskrankenversicherung Ihre Behandlungs- und Medikamentenkosten. Eine gesetzliche Krankenversicherung reicht hier nicht aus. Die Versicherung muss vor Reisebeginn abgeschlossen worden sein.
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