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Württemberg | 27.01.2022

Parken an öffentlichen E-Ladestationen in Stuttgart

ADAC Untersuchung ergibt viele Unterschiede bei Regeln für Laden und Parken. In Stuttgart dürfen E-Fahrzeuge zeitlich unbegrenzt an öffentlichen Ladestationen parken – solange sie Strom tanken.

 Wer sein Elektroauto an öffentlichen Parkplätzen aufladen möchte, muss nicht nur eine freie Ladestation finden, sondern vielerorts unterschiedliche Regeln beachten. Laut einer aktuellen ADAC Umfrage in den 16 Landeshauptstädten weisen die örtlichen Vorschriften wie auch die Beschilderung erhebliche Unterschiede auf. Untersucht hat der ADAC unter anderem die Park- und Ladezeitregelungen an Normal- und Schnellladestationen und welche Fahrzeuge überhaupt an den Ladestationen parken dürfen.

„In Stuttgart ist uns positiv aufgefallen, dass E-Fahrzeuge an öffentlichen Ladestationen nur im Ladezustand parken dürfen“, sagt Holger Bach, Abteilungsleiter Verkehr und Umwelt beim ADAC Württemberg. Sinnvoll sei jedoch eine zeitliche Begrenzung des Ladevorgangs, um eine regelmäßige Verfügbarkeit der Station zu gewährleisten. Diese Regelung dürfe man nicht ausschließlich den Betreibern überlassen. „An den Ladestationen sollte das Laden und nicht das Parken im Vordergrund stehen – gerade in Gegenden mit erhöhtem Parkdruck“, so Verkehrsexperte Bach.
Einen weiteren Pluspunkt für Stuttgart sieht der ADAC darin, dass an den dortigen Ladestationen das Parken für Elektrofahrzeuge aller Art erlaubt ist. Dies ist nur in fünf der 16 Landeshauptstädte möglich, in den restlichen elf Städten durfte man nur mit E-Kennzeichen (Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“) parken.

Parken, ohne dabei das E-Fahrzeug gleichzeitig zu laden, war in fünf von 16 Städten verboten – unter anderem in Stuttgart. In den restlichen Städten gab es dafür unterschiedliche zeitliche Einschränkungen. Das Parken während des Ladevorgangs war an Normalladestationen in 14 Städten zeitlich eingeschränkt, in Stuttgart und Düsseldorf nicht. Für Schnellladesäulen gelten mitunter andere Regeln: Der Großteil der untersuchten Städte lässt hier nur eine verkürzte Parkzeit zu. Stuttgart bildet die einzige Ausnahme: Hier ist während des Ladevorgangs zeitlich uneingeschränktes Parken auch an Schnellladestationen möglich.

Schilder-Wirrwarr an öffentlichen Ladestationen
Allgemein hat die ADAC Umfrage in den 16 Landeshauptstädten ergeben, dass die Beschilderung an öffentlichen Ladestationen für Verkehrsteilnehmer teilweise unklar und missverständlich ist. Daraus geht nicht immer eindeutig hervor, wie lange tatsächlich geparkt und geladen werden darf. Die zusätzliche Beschilderung zum blauen P-Schild ist dabei nicht immer zielführend. Beim Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ dürfen nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssen aber nicht zwangsläufig auch Laden. Bei sogenannten verbalen Zusatzzeichen wie etwa „Während des Ladevorgangs“ bleibt wiederum offen, was als Ladevorgang verstanden wird und ob dabei stets Strom fließen muss. Fraglich ist zudem, was gilt, wenn die Batterie vollgeladen ist, der Parkvorgang aber noch anhält. Mit Blick auf den zunehmenden Bedarf an Ladestationen sollten diese Regelungen unmissverständlich formuliert und die Ausschilderung klar verständlich sein, um von allen Verkehrsteilnehmern verstanden und akzeptiert werden.

Der ADAC hat für die Untersuchung „Parken an öffentlichen E-Ladestationen“ die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der 16 Landeshauptstädte im Juni 2021 befragt. Eine Verifizierung der erhobenen Daten fand im November 2021 statt. Die ausführlichen Ergebnisse sind unter www.adac.de/ladestationen aufgelistet.

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