Noch zu früh für Sommerreifen
ADAC Württemberg empfiehlt aufgrund der aktuellen Wetterlage noch mit dem Wechsel von Winter- auf Sommerreifen zu warten. Bei Schnee und Eis auf der Straße sind Winterreifen in Deutschland Pflicht.
Der Winter ist nach Baden-Württemberg zurückgekehrt: Durch Schnee und überfrierende Nässe kann es an diesem Wochenende vereinzelt zu glatten Straßen kommen. Besonders in den Morgenstunden gilt besondere Vorsicht. Der ADAC Württemberg empfiehlt daher, mit dem Reifenwechsel noch abzuwarten.
„In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt, bei Glatteis oder Schnee müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben“, erklärt Christian Schäfer, Abteilungsleiter Mobilität und Technik beim ADAC Württemberg.
Sommerreifen stellen bei winterlichen Straßenverhältnissen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Da sie nicht für diese Bedingungen ausgelegt sind, kommt es so zu einem erheblich längeren Bremsweg. „Wir empfehlen, bei Eis und Schnee das Fahrzeug mit den Sommerreifen stehenzulassen oder auf ein Auto mit Winterreifen auszuweichen“, rät Schäfer. Generell gelte es, den aktuellen Wetterbericht zu verfolgen und die aktuellen Straßenverhältnisse im Blick zu behalten.
Wer bei Glatteis oder Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, dem drohen, je nach Behinderung des Straßenverkehrs, ein Bußgeld von 60 bzw. 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Zudem muss auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt rechnen, wenn er bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen zulässt. Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen.
Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bis 2024 gelten auch noch Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Ganzjahresreifen müssen ebenfalls mit dem Alpine-Symbol oder „M+S“ markiert sein, sodass sie bei winterlichen Straßenverhältnissen zum Einsatz kommen dürfen.
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