Neue Regeln im Straßenverkehr ab 28. April
Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt neben fahrradfreundlichen Regelungen auch härtere Strafen für zu schnelles Fahren.
Härtere Strafen für Rettungsgassen-Verstöße, neue Regeln fürs Halten und Parken auf Geh- und Radwegen und viele Maßnahmen zum Schutz der Fahrradfahrer – all das bringt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 28. April 2020 in Kraft tritt.
Eine der gravierendsten Veränderungen: Bei Tempoverstößen wird deutlich früher als bisher ein Fahrverbot verhängt. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden nun innerorts bereits ab 21 km/h und außerorts schon ab 26 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. „Die Unterscheidung in leichte, mittelschwere und grobe Verkehrsverstöße hat sich seit Jahrzehnten bewährt und wird mit der Verschärfung für Geschwindigkeitsüberschreitungen nahezu aufgehoben“, gibt Dieter Roßkopf, Vorstandsvorsitzender des ADAC Württemberg, zu bedenken. Nach der neuen StVO ist eine Überschreitung bis 15 km/h innerorts noch ein geringfügiger Verstoß mit 50 Euro Strafe. Künftig liegt jedoch bereits bei 21 km/h ein grober Verkehrsverstoß mit einmonatigem Fahrverbot vor. „Hier sorgt eine Differenz von nur sechs Stundenkilometern für einen enormen Unterschied in der Sanktionierung“, betont Roßkopf.
In Stuttgart stehen Verkehrsteilnehmer vor einer besonderen Herausforderung: Denn durch die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans gilt auf größeren Straßen im Talkessel statt der üblicherweise erlaubten 50 km/h weitgehend Tempo 40. Seit Februar stellt die Stadt Stuttgart auf den Hauptstraßen im Innenstadtbereich entsprechende Schilder auf, bis Ende Mai soll dieser Prozess abgeschlossen sein. Wer auf den betroffenen Strecken noch mit den bisher gewohnten 50 km/h rechnet, dem drohen durch die neue StVO deutlich härtere Strafen für zu schnelles Fahren. „Autofahrer in Stuttgart sollten Verkehrsschilder und Tacho noch genauer im Blick haben“, sagt der württembergische ADAC Vorsitzende Roßkopf.
Das sind die wichtigsten Änderungen der StVO im Überblick:
Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Ab sofort gibt es auch noch einen Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge hängen: Hier drohen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Ein Bußgeld von 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro plus einen Punkt in Flensburg werden fällig beim Halten in zweiter Reihe, Parken auf Geh- und Radwegen oder Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr.
Die bestehende Grünpfeilregelung wird erweitert: Das Blechschild an Ampeln gilt nun auch für Fahrradfahrer, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus nach rechts abbiegen wollen. Zusätzlich ist ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geplant.
Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen künftig Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn ab sofort einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher war in der StVO lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Zudem dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zum Schutz der Zweiradfahrer innerorts beim Rechtsabbiegen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies gilt nicht nur für Lkw und Busse, sondern auch wer sich ein entsprechendes Fahrzeug für einen Umzug ausleiht, muss diese Vorschrift beachten.
Unberechtigtes Parken auf Elektro-Stellplätzen zieht künftig ein Verwarnungsgeld von 55 Euro nach sich, unabhängig von der Dauer des Falschparkens. So können Fahrer eines Elektrofahrzeugs darauf vertrauen, dass die Ladestationen jederzeit verfügbar sind.
Bei der Parkplatzsuche profitieren Nutzer von Carsharing-Fahrzeugen von einem neuen Symbol für bevorrechtigtes Parken sowie einem Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge, der hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss. Die Regelung gilt nur für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.
Was bisher eine juristische Grauzone war, ist in der neuen StVO eindeutig geregelt: Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, ist ab sofort genauso verboten wie die Nutzung von Radarwarnern. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
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