Narren hinterm Steuer: ADAC warnt vor Alkohol und anderen Gefahren in der Faschingszeit
Bereits seit Anfang Januar sind sie unterwegs und sorgen für gute Laune in der Region, die Guggenmusiker und Narrenzünfte mit ihren bunten Masken und Kostümen. Spaß und ausgelassenes Feiern gehören in der Faschingszeit fest zum Programm. Aber die Ausgelassenheit birgt auch Gefahren, besonders wenn Alkohol im Spiel ist. Der ADAC Württemberg informiert, wo die Narrenfreiheit aufhört.
Ende Februar geht der Fasching in die heiße Phase über: Ob Schmotziger Donnerstag, Rosenmontag oder Faschingsdienstag, in der Region reihen sich Faschingsumzüge und -feiern aneinander. Der größte Faschingsumzug in der Region findet in diesem Jahr am 4. März 2025 in Stuttgart statt. Bis zu 100.000 Feierwillige werden in der Landeshauptstadt erwartet. Um dem drohenden Verkehrschaos durch Sperrungen und Parkplatznot entgegenzuwirken, bittet die Stadt ausdrücklich darum, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Das spart Zeit und Nerven und verhindert gefährliche Autofahrten unter Alkoholeinfluss.
Aber auch kostümiert fahren kann gefährlich werden und ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen. Der ADAC Württemberg rät davon ab, sich in sperrigen Kostümen ans Steuer zu setzen – denn große Clownsschuhe oder Werwolf-Masken können die Sicht- und die Bewegungsfreiheit im Auto einschränken. Bei zu großen Schuhen besteht zum Beispiel die Gefahr, am Gas- oder Bremspedal hängenzubleiben. Kommt es zu einem Unfall, der auf das Kostüm oder die Sichteinschränkung durch Perücke oder Piraten-Augenklappe zurückzuführen ist, kann es sein, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt.
In der Faschingszeit gehören Alkohol und Drogen zu den häufigsten Unfallursachen. Hintergrund ist unter anderem auch die selbstüberschätzende Wirkung, die Alkoholkonsum auslösen kann. Im Straßenverkehr spielt das Reaktionsvermögen eine wichtige Rolle. Der ADAC Württemberg weist darauf hin, dass bereits ab 0,3 Promille die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Dieser Promillewert kann schon nach einem halben Glas Bier erreicht werden, je nach körperlicher Konstitution einer Person. Die Unfallgefahr erhöht sich dabei mit der Promillezahl, daher empfiehlt der ADAC Württemberg das Auto lieber komplett stehenzulassen.
Für Fahrzeuge wie E-Scooter und E-Bikes bis 45 km/h, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden, gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Auto. Auch wenn Fahrrad und E-Bike (bis 25 km/h) mit 1,6 Promille etwas mehr Spielraum bis zur vollständigen Fahruntüchtigkeit gewähren, können bei auffällig unkoordinierter Fahrweise empfindliche Geldstrafen oder eine Fahrrad MPU eine mögliche Folge sein.
Immer beliebter werden eigene Alkoholmessgeräte, mit denen ein Selbsttest möglich ist. Über Sensoren wird der Atemalkoholwert gemessen. Der ADAC Württemberg warnt davor, sich allein auf diese Angaben zu verlassen: Promille-Berechnungen bilden immer nur einen Orientierungswert. Die Ergebnisse können bei einer Kontrolle durch präzisere Geräte, wie sie von der Polizei verwendet werden, erheblich abweichen.
Feiern ja, fahren nein: Am besten das Auto zuhause stehen lassen, das ist die sicherste Alternative. Denn auch wenn Autos in Innenstadtnähe geparkt werden, besteht die Gefahr von Beschädigungen am Fahrzeug. Schuldige sind dann im Nachgang nur noch schwer zu ermitteln und wer Pech hat, bleibt auf den Kosten sitzen. Viele Städte informieren im Vorfeld im Internet, wo mit Sperrungen und Einschränkungen im Verkehr zu rechnen ist. Es lohnt sich also einen Blick auf die Internetseite der jeweiligen Stadt zu werfen. So geht es gut informiert und sicher zur Fasnet. Zum Beispiel in Weil der Stadt am 2. März, zum Rottweiler Narrensprung am 3. und 4. März, zum großen Faschingsumzug in Stuttgart am 4. März oder wer es lieber etwas kleiner mag, kann am nächsten Wochenende den noch „jungen“ Umzug in Kirchheim unter Teck besuchen.
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