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Württemberg | 26.06.2019

ADAC Württemberg: „Hardware-Nachrüstung dringender denn je nötig“

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs fordert strenge Auslegung der Regeln zur Luftreinhaltung

Der ADAC Württemberg erneuert seine Forderung, die Anstrengungen bei der Entwicklung und Zulassung von Hardware-Nachrüstsätzen für Dieselfahrzeugen deutlich zu beschleunigen. Hintergrund für diese Forderung ist ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof, das die Regeln zur Luftreinhaltung streng auslegt. So befanden die Luxemburger Richter, dass überhöhte Werte für Luftschadstoffe auch an einzelnen Messstationen als Verstoß gegen das Europarecht einzustufen sind.

„Damit ist der auch in Stuttgart gewählte Weg, hohe Messergebnisse einzelner Stationen mit besseren Ergebnissen anderer Stationen zu Mittelwerten zu verrechnen, rechtlich nicht zulässig“, erklärt Dieter Roßkopf, Vorstandsvorsitzender des ADAC Württemberg. „Mit diesem Urteil verschärft sich das Problem drohender Fahrverbote für Dieselfahrzeuge Euro 5 erneut. Deshalb wäre die Hardware-Nachrüstung dringender denn je nötig, um sich vor Fahrverboten zu schützen. Die steht aber leider wegen der Verzögerungstaktik seitens der Politik und der Automobilindustrie den Verbrauchern nicht marktreif zur Verfügung.“

Bereits bei der Veröffentlichung der Ergebnisse eines Alltagstests des ADAC von Nachrüst-Prototypen im Rahmen einer Pressekonferenz am 18. März 2019 hatte Roßkopf auf das aus Luxemburg drohende Rechtsrisiko hingewiesen. „Ich warne davor, davon auszugehen, dass es dank einiger Lockerungen bei der Anwendung des EU-Grenzwerts in Deutschland nun nicht mehr zu weiteren Fahrverboten kommen wird. Sollten wir uns darauf verlassen, kann es uns passieren, dass wir im Fall einer Verschärfung von EU-Vorschriften dann mit leeren Händen dastehen“, so Roßkopf damals.


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