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Württemberg | 11.07.2018

ADAC fordert: „Gesetzlichen Rahmen für Hardware-Nachrüstung von Euro 5 Dieseln schaffen.“

Die baden-württembergische Landesregierung hat heute ein generelles Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 und darunter ab Jahresbeginn 2019 beschlossen. Selbstzünder der Euronorm 5 sollen vorerst von Fahrverboten ausgenommen bleiben.

Dazu erklärt Dieter Roßkopf, Vorstandsvorsitzender des ADAC Württemberg: „Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 und darunter kommt wenig überraschend, denn die Landesregierung folgt damit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Februar dieses Jahres. Es zeigt aber auch ganz klar, wie ernst die Situation mittlerweile ist. Der Bundesgesetzgeber muss nun rasch handeln und umgehend gesetzliche Rahmenbedingungen für die Zertifizierung und Überprüfung von SCR-Nachrüstlösungen festlegen, damit nachgerüstete Euro 5 Dieselfahrzeuge künftig von einem möglichen Fahrverbot ausgenommen werden können."

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