„Große Chance, unter dem Grenzwert zu bleiben“
Fahrverbote in Stuttgart müssen vermieden werden
Am 15. Oktober läutet die Landeshauptstadt Stuttgart die zweite Feinstaubalarm-Saison ein. Bis Mitte April 2017 kann an einzelnen Tagen wieder Feinstaubalarm ausgelöst werden. Der ADAC Württemberg und der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) weisen darauf hin, dass es noch immer möglich sei, Fahrverbote auf den Straßen der Landeshauptstadt zu verhindern.
„Wir haben eine große Chance, unter dem Grenzwert zu bleiben“, betont Dieter Roßkopf, Vorstandsvorsitzender des ADAC Württemberg, „denn die Überschreitungen an den betreffenden Tagen in diesem Jahr waren meistens nur gering über dem zulässigen Maximalwert.“ Somit könne durch das Umsteigen auf andere Verkehrsmittel wie Bahnen und Busse, durch das Bilden von Fahrgemeinschaften oder das Nutzen von Pedelecs oder Fahrrädern womöglich der entscheidende Beitrag geleistet werden, bei Feinstaubalarm unter dem Grenzwert zu bleiben. Der laut EU-Recht zulässige Feinstaub-Wert darf die Grenze von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht häufiger als 35 Mal im Jahr überschreiten. Am Stuttgarter Neckartor war dies bis Ende September an 34 Tagen der Fall.
Die Stadtgrenze von Stuttgart wird innerhalb eines Tages knapp 900 000 Mal von ein- oder ausfahrenden Fahrzeugen überquert. Hinzu kommen circa 81 000 Berufstätige, die in Stuttgart wohnen und arbeiten. „Als bedeutendster Automobilclub Europas gilt dem ADAC daher ein großer Dank, dass er seine Mitglieder aufruft, sich am Kampf gegen den Feinstaub zu beteiligen. Nur im Schulterschluss mit allen Beteiligten aus Automobilbranche, öffentlichem Verkehr sowie Politik und Gesellschaft können wir es schaffen, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten“, sagt VVS-Geschäftsführer Horst Stammler.
„Unser gemeinsames Ziel ist, Fahrverbote oder andere ordnungspolitische Maßnahmen zu vermeiden. Deshalb muss die freiwillige Phase ein Erfolg werden“, unterstrich Stammler. Der VVS hat gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg das FeinstaubTicket zum halben Preis auf den Weg gebracht. „Mit dem günstigen Angebot will der VVS den Autofahrern aus der ganzen Region ein Angebot machen, an Tagen mit Feinstaubalarm auf umweltfreundliche Bahnen und Busse umzusteigen und damit einen Beitrag zu leisten, die Luft im Stuttgarter Kessel sauberer zu machen“, erläutert VVS-Geschäftsführer Thomas Hachenberger.
Wer an Tagen mit Feinstaubalarm ein VVS-EinzelTicket kauft, bekommt es zum halben Preis. Das EinzelTicket für Erwachsene kostet dann vergünstigt für eine Zone nur 1,20 Euro und für zwei Zonen 1,40 Euro. Einfach über die VVS-App, am Automaten oder beim Busfahrer ein EinzelTicket zum Kinderpreis kaufen, schon kann das Auto zu Hause bleiben.
Pendlern, die vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen wollen, stehen neben dem Busangebot im regionalen Bereich im gesamten VVS-Gebiet 106 Park-and-Ride-Plätze mit über 15 000 Stellplätzen zur Verfügung. Damit das Umsteigen noch leichter fällt, gilt im Parkhaus „Unterer Grund“ in Stuttgart-Vaihingen der Parkschein ab 1. Dezember als VVS-Ticket für das Stadtgebiet Stuttgart. „In der VVS-App kann man künftig abfragen, wie viele Plätze an einzelnen P+R-Plätzen noch zur Verfügung stehen“, blickt Stammler voraus.
Der ADAC Württemberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Park-and-Ride-Angebot in der Region Stuttgart in den kommenden Jahren dringend weiter ausgebaut werden muss. „Mit neuen Kapazitäten schaffen wir noch mehr Anreize für die Fahrt mit alternativen Verkehrsmitteln in das Stadtgebiet“, merkt Dieter Roßkopf an. Aktuell sind die Park-and-Ride-Plätze um die Landeshauptstadt nach Einschätzung des ADAC häufig an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt.
Um den Nahverkehr für Umsteiger zudem noch attraktiver zu machen, gibt es beispielsweise auf den Stadtbahnlinien U13, U19 sowie auf bestimmten S-Bahn-Linien ab Mitte Oktober 2016 Verbesserungen im Fahrplan- und Platzangebot. „Im Dezember 2016 kommen erstmals regionale Expressbus-Linien mit schnellen Direktverbindungen hinzu“, gibt Stammler bekannt.
Empfehlung von ADAC und VVS: Wer es einrichten kann, sollte an Tagen mit Feinstaubalarm möglichst nicht in der Hauptverkehrszeit ins Stuttgarter Stadtgebiet fahren. Viele Behörden und Betriebe machen zudem ihren Mitarbeitern das Angebot, an Tagen mit Feinstaubalarm außerhalb der Kernarbeitszeiten zu kommen oder im Homeoffice zu arbeiten.
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