E-Scooter und Alkohol – keine gute Kombination
Der ADAC Württemberg erinnert zum Cannstatter Wasen an die Promillegrenze auf dem E-Scooter und empfiehlt einen Helm. Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist nicht erlaubt.
Noch bis zum 12. Oktober darf auf dem Cannstatter Wasen kräftig gefeiert werden. Gerade bei jungen Menschen sind E-Scooter ein beliebtes Verkehrsmittel, um zum Festgelände oder wieder nach Hause zu gelangen. „In Kombination mit Alkohol sind E-Scooter aber keine gute Idee“, gibt Holger Bach, Abteilungsleiter Verkehr & Umwelt beim ADAC Württemberg, zu bedenken. Denn E-Scooter zählen als Kraftfahrzeuge, daher gelten für sie die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für das Auto. Bereits ab 0,5 Promille kann das 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg bedeuten. „Unter 21 Jahren und in der Probezeit ist Alkohol komplett tabu, auch auf dem E-Scooter“, erklärt Bach.
Häufig zu beobachten ist, dass zu zweit auf einem E-Scooter gefahren wird, doch sie sind nur für eine Person zugelassen. Wer dagegen verstößt, muss mit zehn Euro Bußgeld rechnen. Auch das Handy sollte man lieber in der Tasche lassen, da man auf dem E-Scooter mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist. Wie beim Autofahren drohen dann 100 Euro Bußgeld sowie ein Punkt. „Ein Helm ist zwar auf dem E-Scooter keine Pflicht, aber wir raten aus Sicherheitsgründen dringend dazu“, sagt ADAC Experte Holger Bach.
Der ADAC Württemberg gibt die Tipps zum Fahren auf dem E-Scooter vor dem Hintergrund der steigenden Unfallzahlen. Nach Angaben des Innenministeriums Baden-Württemberg nahmen im ersten Halbjahr 2025 die Unfälle mit E-Scootern um 44,3 Prozent zu im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei wurden mehr als zwei Drittel dieser Verkehrsunfälle von den E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrern selbst verursacht.
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