Württembergischer ADAC Vorstandsvorsitzender Dieter Roßkopf fordert „schnellstens“ Richtlinie für Hardware-Nachrüstung
Verwaltungsgerichtshof Mannheim verpflichtet Land Baden-Württemberg, mit der Planung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 in Stuttgart zu beginnen
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat in zwei aktuellen Entscheidungen das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet, umgehend mit der Planung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 in Stuttgart zu beginnen. Damit bestätigte der VGH Mannheim zwei frühere Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart, gegen die das Land Beschwerde eingelegt hatte. Bislang plant die Landesregierung, Fahrverbote für Euro 5-Fahrzeuge von der Wirkung eines Pakets zur Luftreinhaltung abhängig zu machen und Verbote gegebenenfalls erst Anfang 2020 in Kraft treten zu lassen. Die aktuellen Entscheidungen des VGH sind nicht anfechtbar.
Dazu nimmt Dieter Roßkopf, Vorstandsvorsitzender des ADAC Württemberg, wie folgt Stellung: „Die Entscheidung zeigt nochmals, wie ernst die Situation ist. Es müssen dringend alle Maßnahmen ergriffen werden, die einer Verbesserung der Luftqualität dienen. Dazu gehört neben einer kurzfristigen Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs eine deutlich beschleunigte Aktivität in Richtung Nachrüstung von Euro 5-Fahrzeugen. Der ADAC Württemberg fordert den Bundesgesetzgeber auf, jetzt schnellstens dafür zu sorgen, mit einer Richtlinie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachrüstung zu schaffen. Der ADAC hat seit September 2017 vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) immer wieder nachdrücklich technische Spezifikationen und Vorgaben für Nachrüstsysteme eingefordert. Doch ist bisher nichts passiert. Für diesen Zustand tragen allein das Bundesverkehrsministerium und dessen Chef Andreas Scheuer die Verantwortung.“
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