Besser Helm aufsetzen und auf die Zulassung achten
Der ADAC Württemberg gibt wichtige Verkehrs- und Verbrauchertipps zum Thema E-Scooter
Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter im Straßenverkehr grundsätzlich zugelassen. Der ADAC Württemberg weist darauf hin, dass für diese Art von Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis notwendig ist. An diesem Punkt sollten Kaufinteressenten besondere Vorsicht walten lassen: „Es sind auch Fahrzeuge auf dem Markt, die diese Zulassung nicht haben und auch künftig nicht bekommen werden“, warnt Holger Bach, Abteilungsleiter Verkehr und Umwelt beim ADAC Württemberg. Käufer erkennen zugelassene E-Roller an dem Begriff „Elektrokleinstfahrzeug“ auf dem Typenschild. „Bremsen und Beleuchtungsanlage sind vorgeschrieben, zudem besteht für die E-Scooter Versicherungspflicht“, sagt Bach. Eine Helmpflicht gibt es zwar nicht, das Tragen eines geeigneten Helms hält der Experte des ADAC allerdings für „dringend erforderlich“.
E-Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen benutzt werden. „Nur wenn diese fehlen, ist es den Fahren erlaubt, mit ihren E-Scootern auf die Fahrbahn auszuweichen“, betont Holger Bach. Gehwege und Fußgängerzonen seien für Elektroroller tabu. Weitere Regeln: Falls eine Einbahnstraße für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben ist, gilt dies sich auch für E-Rollerfahrer. An einer Fahrradampel müssen deren Lichtzeichen beachtet werden. Gibt es keine Fahrradampel, ist die normale Ampel für den fließenden Verkehr maßgeblich.
Nach Auffassung des ADAC Württemberg darf die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen nicht dazu führen, dass darunter die Verkehrssicherheit leidet. „Insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer gilt es zu schützen“, fordert Bach. Unbedingt erforderlich sei daher, dass die Nutzer auf gemeinsamen Geh- und Radwegen die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
Der ADAC Württemberg betrachtet E-Scooter als einen Baustein kommunaler Verkehrskonzepte. Sie können Fahrten mit dem Auto auf kurzen Distanzen ersetzen und den Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Zulauf zu den Haltestellen sinnvoll ergänzen. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass E-Scooter zumindest im geklappten Zustand in öffentlichen Verkehrsmitteln kostenfrei mitgenommen werden dürfen.
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