ADAC spricht sich gegen Nahverkehrsabgabe in Baden-Württemberg aus
Mit dem im Landtag verabschiedeten Mobilitätsgesetz ist die Grundlage für die Einführung einer Nahverkehrsabgabe in Form eines Mobilitätspasses in Baden-Württemberg geschaffen worden. Mit dieser Abgabe sollen Kommunen den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) finanzieren. Der ADAC lehnt diese zusätzlichen Kosten für Einwohner oder Kfz-Halter strikt ab.
„Die Bürgerinnen und Bürger finanzieren heute schon den ÖPNV durch hohe Steuern – unabhängig davon, ob sie ihn nutzen oder nicht“, kritisiert Carl-Eugen Metz, Vorstand Verkehr und Umwelt beim ADAC Württemberg. „Daher sprechen wir uns entschieden gegen eine neue Abgabe aus.“ Voraussetzung für die nun mögliche Einführung eines Mobilitätspasses, in Form eines Einwohner- oder Fahrzeughalter-Beitrags, ist ein bereits ausreichendes ÖPNV-Angebot. Dieses Angebot gibt es aktuell allerdings vielerorts, insbesondere im ländlichen Raum, nicht. Somit wird es auch mit der Einführung eines Mobilitätspasses in Baden-Württemberg nicht gelingen, genau dort Verbesserungen herbeizuführen, wo ein Ausbau des ÖPNV am dringendsten benötigt wird. Bewohnerinnen und Bewohner des ländlichen Raums werden aufgrund fehlender Anbindung an den ÖPNV auch weiterhin auf das Auto angewiesen sein.
„Wir brauchen ein leistungsfähiges, verlässliches und kundenfreundliches Mobilitätsangebot. Versäumte Investitionen dürfen keinesfalls zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen“, betont Metz. Die Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum ist der Schlüssel zur Daseinsvorsorge. Daher sieht der ADAC die Finanzierung des Grundbedarfs als eine Pflichtaufgabe von Bund und Land, die aus Steuermitteln finanziert werden muss. „Eine Nahverkehrsabgabe darf keinesfalls zur Finanzierung des ÖPNV-Grundbedarfs herangezogen werden“, so Metz.
Zudem ist die Verlagerung der Abgabenerhebung auf die Kommunen aus Sicht des ADAC nicht zielführend und führt dort zu einer deutlichen Mehrbelastung. Der ADAC rechnet damit, dass die Aufstellung einer rechtssicheren kommunalen Satzung, in der alle Einzelheiten zum Mobilitätspass inklusive der Abgabenhöhe und möglicher Befreiungen von der Abgabe geregelt werden, ein langwieriger Prozess sein wird. Dadurch werden in den Kommunen sowie in den Verwaltungsgerichten, über alle Instanzen hinweg, Personalkapazitäten gebunden. „Wir schaffen mit der Nahverkehrsabgabe nur noch mehr Bürokratie, anstatt sie abzubauen“, kritisiert Metz.
Von der angekündigten landesweiten Mobilitätsgarantie bleibt im aktuellen Landesmobilitätsgesetz nur noch ein Flickenteppich übrig. Angesichts dieser Situation wird der Mobilitätspass in der Praxis nur von wenigen Städten und Landkreisen genutzt werden können und verfehlt das Ziel einer flächendeckenden Verbesserung des ÖPNV-Angebots. Daher lehnt der ADAC in Baden-Württemberg eine zusätzliche Abgabe zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in Form eines Mobilitätspasses ab.
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