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Südbayern | 17.12.2025

Winterurlaub in Österreich: Strenge Regeln für Autofahrer

Bis zu 7500 Euro Strafe bei Tempoverstößen +++ Überwachung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf ganzen Streckenabschnitten +++ Pflicht zur Rettungsgasse

Section-Control-Anlage auf österreichischer Autobahn: Sie misst nicht nur die Geschwindigkeit an einem Punkt, sondern überwacht den gesamten Streckenabschnitt. (Foto: ASFINAG)

München. Viele Deutsche zieht es in den Wintermonaten nach Österreich. Wer mit dem Auto anreist, sollte sich nach Angaben des ADAC Südbayern dabei auf besonders strenge Vorschriften einstellen. „Gerade die in Österreich eingesetzten Kontrollmethoden wie Section-Control oder flexible Tempolimits im Rahmen des Immissionsschutzgesetz-Luft sind für viele Autofahrer ungewohnt. Wer jedoch die dort geltenden Regeln missachtet, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern gefährdet auch die Sicherheit“, warnt Verkehrsexperte Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern.

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen und auch kein Fahreignungsregister. Geregelt sind lediglich Höchststrafen, das heißt die Höhe hängt vom Einzelfall und Bundesland ab. Besonders gefährliche Verstöße wie massive Geschwindigkeitsüberschreitungen können Strafen von bis zu 7500 Euro nach sich ziehen. In gravierenden Fällen darf die Polizei sogar Autos sicherstellen, dauerhaft einziehen und versteigern – auch wenn sie aus dem Ausland stammen.

Ungewohnte Tempolimits und Kontrollmethoden

Die Tempolimits in Österreich liegen bei 50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Freilandstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Unter dem sogenannten Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) können Geschwindigkeiten auf Autobahnen kurzfristig zur Luftreinhaltung auf 100 km/h oder sogar 80 km/h reduziert werden. Verstöße werden streng kontrolliert und höher bestraft als herkömmliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ausnahmen gelten nur für klar erkennbare, reine Elektrofahrzeuge. Zusätzlich setzen die Behörden sogenannte Section-Control-Anlagen ein, die die Geschwindigkeit nicht nur an einem einzelnen Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über ganze Streckenabschnitte messen. Neben stationären Anlagen kommen auch mobile Systeme, etwa in Baustellenbereichen, zum Einsatz.

Bildung der Rettungsgasse

Auch die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse wird streng überwacht. Bereits bei stockendem Verkehr müssen Autofahrer eine Gasse für Einsatzfahrzeuge freihalten. Wer dies unterlässt, zahlt bis zu 726 Euro, wer Rettungskräfte behindert sogar bis zu 2180 Euro.

Winterreifen und Schneeketten

Zwischen 1. November und 15. April gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht (situative Winterreifenpflicht). Auf bestimmten Bergstraßen oder bei starkem Schneefall können zusätzlich Schneeketten vorgeschrieben sein. Wer ohne die vorgeschriebene Ausrüstung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Wichtig: Vor der Fahrt unbedingt mit der richtigen Handhabung der Ketten vertraut machen.

Erneut Fahrverbote in Tirol

Um Anwohner vor zu starkem Reiseverkehr zu schützen, haben die Behörden des österreichischen Bundeslandes Tirol für den überregionalen Durchgangsverkehr erneut Abfahrtssperren beziehungsweise Fahrverbote entlang wichtiger Stauausweichrouten verhängt. Dadurch soll der Verkehr im Falle eines Staus auf den Autobahnen und Hauptrouten gehalten werden. Diese Abfahrtssperren gelten vom 20. Dezember 2025 bis Ostermontag (6. April 2026) immer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils zwischen 7 Uhr und 19 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Imst. Im Bezirk Schwaz gelten die Fahrverbote jeweils an Samstagen bis einschließlich 28. März 2026. In den Bezirken Innsbruck und Innsbruck Land starten die Durchfahrtsverbote am 27. Dezember und enden bereits am 1. März 2026. Zudem gibt es an neuralgischen Punkten Dosierampeln. Wer gegen die Fahrverbote verstößt, wird wieder auf die ursprüngliche Route zurückgeschickt, was mitunter einen hohen Zeitverlust bedeuten kann.


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