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Südbayern | 01.10.2021

Reisen bei Naturkatastrophen

Nach Vulkanausbruch in Spanien: ADAC bietet Beratung bei Umbuchungen und viele alternative Reiseziele

Bei Naturkatastrophen wie einem Vulkanausbruch berät der ADAC Südbayern in 18 Geschäftsstellen und Reisebüros bei allen Fragen rund um eine geplante oder bereits gebuchte Reise. (Bild: Adobe Stock)

München. Aufgrund des anhaltenden Ausbruchs des Cumbre Vieja haben spanische Behörden die Insel La Palma zum Katastrophengebiet erklärt. Der Flughafen ist zwar offen, doch Condor und andere Fluggesellschaften landen derzeit nicht auf der Kanareninsel. Aber was bedeutet das genau für die Urlauber? „Bei solch außergewöhnlichen Umständen kann man vor Reisebeginn jederzeit ohne Stornogebühren von seiner Reise zurücktreten. Dabei müssen die Umstände unmittelbar am Urlaubsort oder zumindest in unmittelbarer Nähe auftreten und die Anreise oder die Durchführung der Reise muss erheblich beeinträchtigt sein“, so Markus Kreuzer, Leiter Mitgliedschaftsmanagement & Reisevertrieb beim ADAC Südbayern. Bei einer Annullierung des Flugs können die Reisenden die Rückerstattung des kompletten Ticketpreises (inkl. Steuern und Gebühren) verlangen. Alternativ hat man einen Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin.

Was passiert wenn ich die Pauschalreise bereits angetreten habe?
Ist die Reise erheblich beeinträchtigt, ist eine vorzeitige Abreise emöglich. Bezahlt werden müssen nur die tatsächlich durchgeführten Reisetage. Für die übrige Zeit können Sie vom Reiseveranstalter die Erstattung des Reisepreises verlangen. Der Reiseveranstalter muss auch die eventuell anfallenden Mehrkosten für die Rückreise übernehmen.

Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Individualreise?
Wenn der Flug nicht wie geplant stattfindet, entstehen Fluggästen manchmal weitere Kosten z.B. für eine bereits gebuchte Unterkunft oder ein Mietauto, wenn diese nicht kostenfrei storniert oder umgebucht werden können. Fällt der Flug wegen außergewöhnlichen Umständen aus oder findet der Flug verspätet statt, können Sie in der Regel keinen Anspruch auf den Ersatz dieses Schadens bei der Airline geltend machen.

Der ADAC Südbayern berät in 18 Geschäftsstellen und Reisebüros
Ein solch gewaltiges Naturereignis lockt aber auch immer wieder Menschen an. „Wir raten dringend davon ab, derzeit nach La Palma zu reisen. Hier besteht nicht nur Gefahr für das eigene Leben, gleichzeitig verlieren hier Menschen ihr Zuhause. Im Hinblick auf die bayerischen Herbstferien empfehlen wir bereits jetzt eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum und/ oder ein anderes Reiseziel. Aktuell haben wir noch ausreichend Kapazitäten in vielen weiteren Gebieten mit Sonnengarantie in unseren 18 südbayerischen Geschäftsstellen und Reisebüros im Angebot, wo wir Sie gerne beraten“, so Kreuzer.


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