Urlaubsreise: ADAC warnt vor neuen Regelungen und Gesetzen im Ausland
Geänderte Regelungen können schnell ins Geld gehen. Der ADAC empfiehlt allen Reisenden, sich über Bestimmungen in den Urlaubszielen zu informieren.
München. Oft braucht es nicht viel und die Urlaubsfreude schlägt in Frust um. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Reisekasse durch Bußgelder und Strafen unnötig belastet wird. Daher empfiehlt es sich, vor der Fahrt in den Urlaub genau hinzuschauen, denn neue Regelungen einzelner Länder gelten natürlich auch für Urlauber. Deshalb ist es unverzichtbar, sich in dieser Hinsicht auf die Urlaubsreise vorzubereiten. Zu den wichtigsten Neuerungen für den Osterurlaub zählen die geänderte Warntafeln-Regelung in Italien sowie die härteren Strafen für Raser in Österreich.
Vorgaben zur Transportsicherung beachten
Wie schnell bereits die Anreise zum Urlaubsort ins Geld gehen kann, erkennt man bei geänderten Regeln zur Anbringung von Warntafeln am Auto. In Italien muss grundsätzlich jede nach hinten überstehende Ladung mit einer rot-weißen Warntafel versehen sein. Dazu zählen auch Fahrräder. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen sogar zwei Tafeln angebracht werden. Seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2023 gab es allerdings Ausnahmen. Heckträger, die mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung ausgestattet sind, waren von der Regelung ausgenommen. Eine Warntafel war in diesem Fall unnötig. Aufgrund eines laufenden gerichtlichen Verfahrens wurde die Gesetzesänderung inzwischen ausgesetzt, damit gilt wieder die alte Gesetzeslage. Nun müssen Reisende, die mit dem Fahrrad oder einem Heckträger für Skier und Snowboards in den Urlaub fahren, in Italien aufpassen. Mindestens eine Warntafel ist Pflicht. Diese muss aus Metall und mindestens 50 mal 50 Zentimeter groß sein. Auch die Anzahl der Streifen ist vorgegeben. Bei der rot-weißen Schraffierung müssen mindestens fünf rote Streifen dabei sein. Wer sich an die nun wieder geltende, alte Regelung nicht hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 345 Euro rechnen. Achtung: Die Warntafel muss auch dann am Heckträger angebracht sein, wenn dieser leer ist und kein Fahrrad transportiert wird.
Härtere Strafen für Raser
Noch teurer kann eine Reise nach Österreich werden, wenn man dabei die geltenden Höchstgeschwindigkeiten deutlich überschreitet. Seit 1. März 2024 greift unser Nachbarland bei extremen Geschwindigkeitsverstößen deutlich härter durch. Im Extremfall kann sogar das Fahrzeug eingezogen werden. Ist man in Österreich innerorts 60 km/h oder außerorts 70 km/h zu schnell, kann das Fahrzeug an Ort und Stelle beschlagnahmt werden. Diese Sicherstellung des Fahrzeugs erfolgt vorläufig für bis zu 14 Tage. Bei Überschreitungen von 80 km/h innerorts und 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften kann das Fahrzeug auch dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört dem Fahrer das Fahrzeug nicht, bleibt es bei der vorübergehenden Verwahrung. Zudem wurde die Bußgeld-Obergrenze von 5000 auf 7500 Euro angehoben. Diese neue Regelung greift auch für deutsche Staatsbürger. Da österreichische Bußgelder hierzulande vollstreckt werden können, kann es unter Umständen günstiger sein, das fällige Bußgeld direkt vor Ort zu bezahlen. Im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist das geltende Tempolimit stets einzuhalten.
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Regelungen
Alexander Kreipl, verkehrs- und umweltpolitischer Sprecher des ADAC Südbayern:
„Im Urlaub kann es ganz schnell passieren, dass die Urlaubsfreude in Frust umschlägt, wenn man die geltenden Regelungen nicht genau kennt und die Reisekasse durch Bußgelder und Strafen unnötig belastet wird. Deshalb ist es ganz wichtig, egal wohin man fährt, sich schon vor Antritt der Fahrt mit den geltenden Regelungen, sei es die Geschwindigkeit oder auch Regeln zur Transportsicherung, genau vertraut zu machen, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.“
-> O-Ton „Regelungen“ am Ende der Seite zum Download
Warntafel
Alexander Kreipl, verkehrs- und umweltpolitischer Sprecher des ADAC Südbayern:
„In Italien wurde eine Gesetzesänderung inzwischen ausgesetzt und somit gilt wieder die alte Gesetzeslage zum Transport von Fahrrädern oder zum Beispiel Skiern oder Snowboards auf einem Heckträger am Auto. Diese besagt, dass die Warntafel mindestens 50 mal 50 Zentimeter groß sein muss und auch die Anzahl der roten Streifen auf fünf festgelegt ist. Und ganz wichtig: Die Warntafel muss auch angebracht werden, wenn der Heckträger eingeklappt ist und kein Gegenstand transportiert wird. Wenn man das nicht beachtet, ist ein Bußgeld von bis zu 345 Euro möglich.“
-> O-Ton „Warntafel“ am Ende der Seite zum Download
Geschwindigkeitsverstöße
Alexander Kreipl, verkehrs- und umweltpolitischer Sprecher des ADAC Südbayern:
„In Österreich wird seit 1. März bei extremen Geschwindigkeitsverstößen wesentlich härter durchgegriffen, im Extremfall kann hier sogar das Fahrzeug eingezogen werden. Beträgt die Geschwindigkeitsübertretung innerorts 60 km/h oder außerorts 70 km/h kann das Fahrzeug an Ort und Stelle beschlagnahmt werden. Diese Regelung betrifft natürlich auch deutsche Urlauber, da österreichische Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können. Es ist in jedem Fall ratsam, berechtigte Bußgelder so schnell wie möglich zu bezahlen. Am besten ist es, das Tempolimit stets einzuhalten – das dient der Verkehrssicherheit aller Teilnehmer und schon den eigenen Geldbeutel.“
-> O-Ton „Geschwindigkeitsverstöße“ am Ende der Seite zum Download
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Audios (3)
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O-Ton „Regelungen“
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O-Ton „Warntafel“
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O-Ton „Geschwindigkeitsverstöße“
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