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Südbayern | 27.01.2022

Schilder-Wirrwarr an Ladestationen

ADAC Studie sieht erheblichen Verbesserungsbedarf auch für München

Wer wie lange an öffentlichen E-Ladestationen parken darf, ist genauso wenig bundesweit einheitlich geregelt, wie die Beschilderung, die teilweise sogar rechtlich umstritten ist. (Bild: Elektronik-Zeit/Shutterstock)

München. Der Ausbau der Elektromobilität ist eines der großen Ziele der neuen Bundesregierung. 15 Millionen Fahrzeuge sollen bis 2030 zugelassen sein. Doch wer sein Elektroauto an öffentlichen Parkplätzen aufladen möchte, muss nicht nur eine freie Ladestation finden, sondern vielerorts unterschiedliche Regeln beachten. München ist bei den Zulassungszahlen für Elektro-Autos und bei der reinen Anzahl der Lademöglichkeiten bundesweit ganz vorne mit dabei. „Unsere Landeshauptstadt hat in den vergangenen Jahren den Ausbau der Ladeinfrastruktur gut vorangebracht. Vorbildhaft in München ist, dass man während des Ladevorgangs zwei Stunden umsonst parken kann. Dennoch muss die Ladeninfrastruktur im öffentlichen Raum weiter ausgebaut werden. Zusätzlich müssen auch zeitgemäße Möglichkeiten zum Schnellladen in zentraler Lage, beispielsweise durch Ladeparks, geschaffen werden“, fordert Florian Hördegen, Leiter des Prüfzentrums und stellvertretender Leiter Verkehr/Technik/Umwelt des ADAC Südbayern e. V.

ADAC Studie sieht erheblichen Verbesserungsbedarf
In einer bundesweiten Studie hat der ADAC die 16 deutschen Landeshauptstädte nach ihren aktuellen Parkregelungen am E-Ladestationen und deren Beschilderungen befragt. Wichtigste Ergebnisse: Die Regelungen wiesen in den untersuchten Städten teils erhebliche Unterschiede auf. Dementsprechend sah es bei der Beschilderung aus. Die Untersuchung zeigte, dass sich die Unterschiede der Park- bzw. Ladezeiten-Regelungen insbesondere aus den unterschiedlichen Ladesäulen-Typen ergaben. In München bespielsweise durfte an Normalladestationen tagsüber von 8 Uhr bis 20 Uhr während des Ladevorgangs maximal 4 Stunden und nachts ohne zeitliches Limit geparkt werden. An Schnellladern während des Ladens durchgängig maximal eine Stunde. In anderen Städten hingegen gelten wieder unterschiedliche zeitliche Regelungen. Gleichzeitig gibt es bundesweit derzeit noch zu wenige Lademöglichkeiten und gerade in Ballungszentren ist es häufig schwer, einen Ladeplatz an öffentlichen Ladesäulen zu bekommen. Die Erhebung zeigte ferner, dass an öffentlichen Ladestationen nicht nur Unklarheit zu Regelungen und Beschilderung bei den Nutzern herrscht, sondern auch bei den Kommunen selbst. Zu anfällig für Interpretationen sind die derzeitigen Vorgaben aus dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), dem Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) oder der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). „Diese Unterschiede und auch der daraus resultierende Schilderwald machen es enorm schwierig, sich zurechtzufinden. Hier besteht klarer Handlungsbedarf. Sollen die Regelungen zum Laden und Parken an Elektroladesäulen vom Verbraucher verstanden und akzeptiert werden, müssen diese bundeseinheitlich rechtsicher formuliert und die Ausschilderung entsprechend unmissverständlich klar sein. Alles andere ist ein reiner Flickenteppich, der den weiteren Ausbau der Elektromobilität erschwert“, so Hördegen.

Weitere Informationen zur ADAC Befragung finden Sie hier.


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