Kfz-Versicherung: Neue Typen- und Regionalklassen
Versicherungswechsel bis Ende November möglich
München. Für Millionen Autofahrer in Bayern gelten ab kommendem Jahr neue Einstufungen bei den Typenklassen und den Regionalklassen in der Kfz-Versicherung. 17 Bezirke in Bayern (darunter 8 südbayerische Bezirke) wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei der Haftpflichtversicherung in eine höhere Regionalklasse eingestuft. 16 Bezirke (darunter 7 südbayerische Bezirke) profitieren von einer niedrigeren Einstufung. Für 64 Bezirke bleibt die Einstufung unverändert. Zu den Verlierern gehören unter anderem Altötting, Bad-Tölz-Wolfratshausen, Ober- und Ostallgäu, Passau und Straubing. Von niedrigeren Einstufungen dagegen profitieren etwa Erding, Fürstenfeldbruck, Kempten und Lindau.
Die Regionalklassen werden vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft ermittelt und spiegeln die Schadensbilanz in den Bezirken wider. Die bayerischen Bezirke kommen dabei auf eine durchschnittlich höhere Schadensbilanz als der Bundesdurchschnitt. Ebenfalls hohe Regionalklassen gelten insbesondere in Großstädten. Dort rangiert die Landeshauptstadt München mit Haftpflichtklasse 11 direkt hinter Berlin mit der Klasse 12.
Je schlechter die Einstufung in der Regionalklasse ist, desto ungünstiger wirkt sich dies auf den Versicherungsbeitrag aus. Für Fahrzeughalter in Passau, im Ober- und Ostallgäu und anderen betroffenen Bezirken könnte der Kfz-Versicherungsbeitrag also steigen. Zwingend notwendig ist das jedoch nicht, erklärt Nicoletta Haindl, Versicherungsexpertin beim ADAC Südbayern: „Die Regionalklassen sind für die Versicherungen unverbindlich. Viele Anbieter benutzen stattdessen eigene Modelle für die Ermittlung des Schadensrisikos. Versicherte sollten sich daher ihren Beitrag individuell berechnen lassen und Vergleiche mit anderen Anbietern anstellen.“
Gleiches gilt für die Typenklassen, die die Schadensbilanz eines Fahrzeugtyps widerspiegeln und ebenfalls jährlich von der GDV neu berechnet werden. Üblicherweise geht es dabei für die Fahrzeugtypen eine Klasse nach oben oder nach unten. Größere Sprünge sind eher selten. Sie gelten in diesem Jahr für den Škoda Kamiq sowie den Toyota C-HR Hybrid, die sich um jeweils 3 Klassen verbessern, der Audi Q7 sowie der Nissan Leave verschlechtern sich dagegen um jeweils 2 Klassen in der Haftpflichtversicherung.
Versicherungswechsel bis Ende November möglich
Unabhängig von veränderten Typen- und Regionalklassen müssen viele Versicherungsnehmer mit steigenden Beiträgen rechnen. „Die Inflation macht auch vor der Kfz-Versicherung nicht halt. Wer sich vor dem nächsten Preisschock schützen möchte, sollte Versicherungsangebote vergleichen und gegebenenfalls wechseln“, betont Haindl. So die Beiträge steigen, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Darüber hinaus gilt, dass die meisten Verträge mit Frist von einem Monat zum Jahresende gekündigt werden können. Eine Kündigung muss also bis spätestens 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Die optimale Kfz-Versicherung zu finden, ist dabei im Tarifdschungel oft nicht einfach. Online-Tarifrechner bieten Vergleiche an. Allerdings sollte bei günstigen Angeboten ganz genau hingeschaut werden. „Manche Tarife sehen im Schadensfall Ausschlussklauseln oder schlechte Rückstufungen vor. Wer hier am falschen Ende spart, den kann dies bei einem Unfall teuer zu stehen kommen“, weiß Versicherungsexpertin Haindl. Auf folgende Leistungen sollten Versicherungsnehmer bei der Auswahl unbedingt achten:
- Ausreichend hohe Deckungssumme: Die Deckungssumme oder Versicherungssumme ist der Betrag, den eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Schaden maximal bezahlt. Darüberhinausgehende Kosten muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Empfehlenswert ist eine Höchstdeckung von mindestens 100 Millionen Euro.
- Neuwert- bzw. Kaufpreisentschädigung: Nicht nur für Neuwagenbesitzer interessant: Je länger bei Diebstahl oder Totalschaden der Kaufpreis gezahlt wird, desto besser. Die Angebote reichen von drei bis zu 36 Monaten.
- Rabattschutz: Ein Rabattschutz schützt in der Regel bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse.
- Wildunfall und Marderschäden: Bei Wildunfällen sollte die Kollision mit Tieren aller Art abgedeckt sein. Zudem sollten auch Folgeschäden an Fahrzeugen nach Marderbissen reguliert sein.
- Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit durch den Versicherer: Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherte z.B. durch Kinder abgelenkt einen Unfall verursacht. Vom Versicherungsschutz ausgenommen bleiben in der Regel jedoch Unfälle aufgrund von Alkohol und Drogen oder ein grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl.
- Mallorca-Police: Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sollten mitversichert sein.
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte den Altvertrag erst kündigen, nachdem der neue Vertrag unterzeichnet ist, da Versicherer in der Teil- und Vollkasko-Verträge ablehnen können. Noch einfacher geht es mit einem kostenlosen Kündigungsservice für die Vorversicherung, den einige Kfz-Versicherer anbieten.
Die 18 Geschäftsstellen des ADAC Südbayern beraten Mitglieder und Kunden zum Thema Kfz-Versicherung. Weitere Infos zur Kfz-Versicherung gibt es zudem unter: www.adac.de/autoversicherung