Führerscheinumtausch: Nächste Frist im Januar
Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 betroffen +++ Termin rechtzeitig vereinbaren +++ Umtausch kostet 25 Euro

München. Der verpflichtende Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde: Bis zum 19. Januar 2027 müssen alle Kartenführerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Hintergrund ist eine EU-weite Regelung, nach der alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine schrittweise durch ein einheitliches und fälschungssicheres Dokument ersetzt werden. Insgesamt betrifft der Umtausch bundesweit rund 43 Millionen Führerscheine.
Der neue EU-Kartenführerschein besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch unverändert bestehen. Für den Umtausch ist keine erneute Fahrprüfung oder eine ärztliche Untersuchung notwendig.
Nach Ablauf der Frist am 19. Januar 2027 verlieren Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum 2002 bis 2004 ihre Gültigkeit. Entscheidend ist dabei nicht das Jahr der Führerscheinprüfung, sondern das Ausstellungsdatum des Dokuments selbst. Dieses ist auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a zu finden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Hohe Auslastung der Führerscheinstellen
Der ADAC Südbayern empfiehlt betroffenen Führerscheininhabern, frühzeitig einen Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu vereinbaren. Erfahrungsgemäß können die Bearbeitungszeiten je nach Kommune erheblich variieren. In vielen Städten und Landkreisen ist eine Online-Terminvereinbarung möglich. Teilweise bieten die Behörden auch digitale oder postalische Verfahren an.
Für den Umtausch werden in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein benötigt. Wurde der Führerschein ursprünglich von einer anderen Behörde ausgestellt, kann zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich sein.
Die Gebühren für den Umtausch liegen üblicherweise bei rund 25 Euro zuzüglich der Kosten für das biometrische Passbild. Je nach Behörde können weitere Kosten anfallen, etwa für einen postalischen Versand des neuen Führerscheins.
Wer die Umtauschfrist verpasst und mit einem ungültigen Führerscheindokument unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Verkehrskontrolle droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch allerdings nicht.
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