Führerschein umtauschen: Fristen unbedingt einhalten
Nächste Frist: 19. Januar 2026 +++ Termin rechtzeitig vereinbaren +++ Verwarngeld droht bei Missachtung

Karte gegen Karte: Im Januar 2026 müssen alle Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Der ADAC verrät, was beim Umtausch zu beachten ist.
Bereits seit 2022 werden hierzulande Führerscheine gegen neue Exemplare ausgetauscht. Das Ziel der Aktion: Die Scheckkarten sollen künftig EU-weit einheitlich und zudem fälschungssicher sein. Künftig haben sie nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren. Insgesamt sind deutschlandweit rund 43 Millionen Führerscheine von der Aktion betroffen. Um die Behörden nicht zu überfordern, erfolgt der Umtausch schrittweise nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr.
Bis zum Januar 2025 mussten alle Fahrerlaubnisinhaber mit einem Geburtsjahr von 1953 oder später den Führerschein tauschen, am 19. Januar 2026 läuft die nächste Frist aus. Bis zu diesem Tag müssen alle Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht sein, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Eine Ausnahme gibt es: Fahrerlaubnisbesitzer, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.
Umtausch rechtzeitig planen
Angesichts der hohen Auslastung der Führerscheinstellen lohnt es sich, bereits jetzt einen Termin für den Umtausch des Führerscheins zu vereinbaren. Dies kann, je nach Behörde vor Ort, online oder telefonisch erfolgen. Bei manchen Führerscheinstellen ist auch ein rein digitaler oder postalischer Umtausch des Dokuments möglich. Hierfür kann unter Umständen eine digitale Identifizierung via BayernID nötig sein.
Generell gibt es einige Voraussetzungen für den Umtausch. Neben einem aktuell gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigt der Antragsteller ein biometrisches Passfoto sowie den aktuellen Führerschein. Anders als bei neu beantragten Reisepässen und Personalausweisen kann das Foto noch ausgedruckt abgegeben werden. Der Umtausch kostet rund 25 Euro bei der Führerscheinstelle, zuzüglich der Kosten für das biometrische Passbild. Einige Behörden bieten zudem für ein Entgelt von rund fünf Euro die Möglichkeit an, das fertige Dokument postalisch zuzustellen.
Die aktuelle Bearbeitungszeit kann zwischen den einzelnen Behörden stark variieren. Die Landeshauptstadt München gibt derzeit beispielsweise eine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Wochen an. Wer die Frist verpasst und in eine Verkehrskontrolle gerät, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro.
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