Ausfahrtssperren Sommer 2022 in Österreich
ADAC Südbayern empfiehlt vorausschauende Urlaubsplanung
München. Auf dem Weg über die A8 nach Österreich kommt es in der Zeit vom 07. Juli bis einschließlich 11. September 2022 jeden Donnerstag bis Sonntag und Feiertage jeweils von 06:00 bis 22:00 Uhr in Österreich zu Ausfahrtssperren, die sowohl die Region Salzburg als auch die A 10 (Tauernautobahn) umfassen. Die Verordnungen haben zum Ziel, Verkehrsbeschränkungen in den Gemeinden durch einen Stauausweichverkehr zu vermeiden. Der ADAC Südbayern empfiehlt, auch bei Stau oder zählfließendem Verkehr auf der Autobahn zu bleiben, da der Verkehr auf dem nachgeordneten Straßennetz der Autobahn ansonsten zum Erliegen kommt. „Wir empfehlen daher den Autofahrern, genug Zeit für ihre Reise einzuplanen und nicht in Deutschland bereits die Autobahn zu verlassen und auf Landstraßen mit vielen Ortsdurchfahrten auszuweichen. Dies führt dort zu massiven Verkehrsproblemen nicht nur durch Pkw‘s sondern auch durch Lkw und Campingfahrzeuge und somit zu einer Lärm- und Umweltbelastung der Anwohner. Aufgrund des sich dann stockenden Verkehrs kommt es auch immer wieder dazu, dass Rettungskräfte auf dem Weg zum Einsatz massiv behindert werden“, so Alexander Kreipl, verkehrs- und umweltpolitischer Sprecher des ADAC Südbayern.
Auch das Navigationssystem hilft in dem Fall nicht weiter, da es automatisch auf die Nebenstraßen zur Autobahn als Alternative führt. „Wer flexibel ist, sollte über ruhigere Alternativrouten oder auf einen anderen Reisetag, zum Beispiel Montag oder Dienstag, ausweichen. Aufgrund der bereits begonnenen Sommerferien in einigen Bundesländern ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen in den kommenden Wochen zu rechnen. Campingurlaub ist seit Jahren sehr beliebt, was sich auf den Fernstraßen und Zufahrtsstraßen in die Berge und an die Seen deutlich bemerkbar macht. Auch Autoreisen ins benachbarte Ausland sind dank weggefallener Corona-Beschränkungen wieder problemlos möglich“, erläutert Kreipl.
An folgenden Abschnitten gelten laut Verordnungen vom Land Salzburg und vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Österreich Ausfahrtssperren:
Land Salzburg:
- Gemeindegebiet Anif
- Gemeindegebiet Elsbethen
- Gemeindegebiet Grödig
- Gemeindegeiet Großgmain / Bayerisch Gmain
- Gemeindegebiet Wals-Siezenheim
- Walserberg B1
- Grenzübergänge Schwarzbach, Großgmain, Hangendenstein, Dürnberg/Neuhäusl und Dürnberg/Zill
A10 Tauernautobahn:
- Anschlussstelle Puch-Urstein (km 11) – RFB Villach
- Anschlussstelle Puch-Urstein (km 11) – RFB Salzburg
- Anschlussstelle Hallein (km 16) – beide RFB
- Anschlussstelle Kuchl (km 22) – in die B 159
- Anschlussstelle Golling-Abtenau (km 28) – beide RFB
- Anschlussstelle Pfarrwerfen-Werfen (km 44) - RFB Salzburg
- Anschlussstelle Knoten Pongau (km 46) - in die B 164 – RFB Villach)
- Anschlussstelle Lammertal-Hüttau (km 56) - RFB Villach
- Anschlussstelle Eben im Pongau (km 60) - in die B99 Katschberg Straße
- Anschlussstelle Altenmarkt im Pongau (km 63) - in die B320 Ennstal Straße
- Anschlussstelle Zederhaus (km 92) – RFB Villach
Darüber hinaus ist es verboten, auf der A10 Tauernautobahn von der Umkehrspur der Landzeit-Auto- bahnraststätten (Gasthof Nord und Süd)
- im Bereich Gasthofsiedlung und
- im Bereich Gewerbegebiet Gasthof Süd
auf die angrenzenden Gemeindestraßen einzufahren.
Die Verordnungen gelten jeweils in der Zeit vom 07.07.2022 bis einschließlich 11.09.2022, jeden Donnerstag bis Sonntag und Feiertage jeweils von 06:00 bis 22:00 Uhr. Ausgenommen hiervon sind jeweils Fahrten mit dem Ziel in Österreich bzw. den jeweiligen Gemeinden.
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