Rollersharing: München nur ausreichend
ADAC testet das Angebot von e-Leihrollern in fünf deutschen Städten. Das Rollerverleihsystem ‚emmy‘ in München erhält die Note „ausreichend“. Optimierungspotenzial gibt es vor allem in der Kategorie Recht.
Carsharing kennt jeder – Rollersharing ist noch recht neu, aber schon jetzt schwer im Trend. Bislang gibt es die Leihroller nur in wenigen deutschen Städten, der Markt entwickelt sich allerdings rasant. Der ADAC hat das Angebot an Rollerverleihsystemen in fünf deutschen Metropolen auf den Prüfstand gestellt. Das Gesamtergebnis im Test: viermal die Note „gut“ und zweimal die Note „ausreichend“. Die Städte Berlin, Düsseldorf und Hamburg schneiden „gut“ ab – Süddeutschland mit Stuttgart und München nur mit einem „ausreichend“. Berlin ist als einzige Stadt mit zwei Leihroller-Betreibern dabei. In München kann man mit dem e-Roller ‚emmy‘ durch die Innenstadt fahren. Derzeit stehen dort rund 150 Stück in sechs Stadtbezirken zum Ausleihen zur Verfügung, die Anzahl der Elektroroller soll laut Betreiber schon bald auf 350 erhöht werden.
Bei ‚emmy‘ in München ist noch Luft nach oben
Der Münchner e-Roller schneidet in den Kategorien Information und Roller „sehr gut“ ab, in Recht, Kosten und Handhabung lediglich mit einem „mangelhaft“. Vor allem die Verbreitung wurde bemängelt, so mussten die Tester durchschnittlich 896 Meter bis zum nächsten Roller laufen. Zu weit für eine gute Note. Da die Rechnungen sehr unregelmäßig und nicht zeitnah kamen, gab es weitere Minuspunkte. Allgemein, nicht nur bei ‚emmy‘ in München, schneidet die Kategorie Recht am schlechtesten ab. So gab es in allen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Klauseln, die Kunden teilweise deutlich benachteiligen. Hingegen positiv bewertet wurde die Informationsbereitstellung in München. So war beispielsweise das Geschäftsgebiet, in dem die Roller wieder abgestellt werden müssen detailliert beschrieben, es gab zudem Hinweise zur Beschleunigung und zum Verhalten bei Nässe. Bei ‚emmy‘ funktioniert die Vermietung außerdem sehr unkompliziert, einfach anmelden, in der App Führerschein verifizieren und es kann losgehen. Am Ende des Leihvorgangs muss der e-Roller lediglich im Geschäftsgebiet abgestellt werden, es gibt keine speziellen Parkplätze für die Leihroller. Kunden müssen die Roller außerdem nicht zur Ladestation fahren, der Anbieter kümmert sich um das Aufladen der e-Roller.
ADAC Empfehlungen
Um Rollersharing noch besser zu machen, sollte das Angebot auf weitere Städte ausgebaut werden. Um die Abdeckung zu verbessern und die Distanzen zu verringern sollte auch die Anzahl an Elektrorollern aufgestockt werden. Roller die einen Akku-Ladestand von weniger als 15 Prozent haben, sollten zuverlässig aus dem System genommen werden. Besonders wichtig ist auch das Thema Recht, so sollte die Selbstbeteiligung bei der Versicherung auf 0 Euro reduziert werden und die AGB einwandfrei gestaltet sein.