Licht an – Sicherheit rauf: ADAC Südbayern warnt vor Unfallrisiken durch falsche Fahrzeugbeleuchtung
Wichtige Tipps für Fahrten in der dunklen Jahreszeit

München. Mit Nebel, Regen und früher Dunkelheit steigt im Herbst das Unfallrisiko auf Bayerns Straßen deutlich an. Allein im vierten Quartal 2024 ereigneten sich in den Morgen- und Abendstunden 28.810 Verkehrsunfälle – rund 20 Prozent mehr als in der hellen Jahreszeit. Gerade jetzt gilt: Sehen und gesehen werden ist das A und O. Der ADAC Südbayern appelliert eindringlich an alle Autofahrer: Bei schlechter Sicht unbedingt das Abblendlicht manuell einschalten – das Tagfahrlicht allein reicht nicht aus und gefährdet sowohl die eigene Sicherheit als auch die anderer Verkehrsteilnehmer.
Tagfahrlicht ist kein Ersatz für Abblendlicht
Viele Autofahrer verlassen sich beim Starten des Motors auf die Lichtautomatik ihres Fahrzeugs – und begeben sich damit oftmals in Gefahr. Denn Tagfahrleuchten leuchten deutlich schwächer als das Abblendlicht und oftmals nur an der Fahrzeugfront, was das Risko für Auffahrunfälle erhöht. Tagfahrleuchten sind damit ungeeignet, Sichtbarkeit und Ausleuchtung bei Dämmerung, Regen oder Nebel sicherzustellen. Zudem erkennt die Lichtautomatik schlechte Sichtverhältnisse nicht immer zuverlässig. Deshalb gilt: Bei eingeschränkter Sicht ist der Griff zum Abblendlicht unerlässlich.
Sichtbarkeit ist Sicherheit
Grundsätzlich sind bei schlechter Sicht Entfernungen schwer einzuschätzen und Hindernisse werden erst spät sichtbar. Daher empfiehlt der ADAC Südbayern in der dunklen Jahreszeit: Fuß vom Gas, Abstand vergrößern und auf die richtige Beleuchtung achten. Nebelscheinwerfer dienen dazu, die Straße flach und breit auszuleuchten und sind ideal bei dichter Sicht durch Nebel, starken Regen oder Schneefall. Sie dürfen zusätzlich zum Abblendlicht oder auch allein verwendet werden. Fernlicht hingegen verschlechtert bei Nebel die Sicht, da es an den Wassertröpfchen reflektiert.
Nebelschlussleuchte nur bei extrem schlechter Sicht
Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden – ein guter Anhaltspunkt: Ist der nächste Leitpfosten nicht mehr zu sehen, darf sie aktiviert werden. Wichtig: Bei so eingeschränkter Sicht ist eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt – egal ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn. Sobald sich die Sicht verbessert, muss die Leuchte wieder ausgeschaltet werden, da sie andere blenden kann. Bei Missbrauch droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, muss man mit einem Verwarnungsgeld von 25 bzw. 35 Euro rechnen.
Mit Licht-Test auf Nummer sicher
Die richtige Nutzung des Lichts ist das Eine – aber genauso wichtig ist, dass die Beleuchtung einwandfrei funktioniert. Defekte oder falsch eingestellte Scheinwerfer können die Sicht erheblich beeinträchtigen und andere Verkehrsteilnehmer blenden. Deshalb empfiehlt der ADAC Südbayern, die Fahrzeugbeleuchtung regelmäßig selbst zu überprüfen und jetzt zu Beginn der dunklen Jahreszeit einen Licht-Test durchführen zu lassen. TÜV Süd, Dekra und viele Kfz-Werkstätten bieten diesen Service derzeit sogar kostenfrei an. So sind Autofahrer sicher unterwegs – und sorgen dafür, dass sie im Straßenverkehr gut sehen und gesehen werden.
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