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Südbaden | 23.10.2020

Zeitumstellung: Gefahr von Wildunfällen steigt

Wie sich ein Zusammenstoß vermeiden lässt und was Autofahrer nach einem Wildunfall beachten müssen

In der Nacht zum 25. Oktober werden die Uhren umgestellt. Ab Sonntag gilt dann wieder die Winterzeit. Morgens etwa bei der Fahrt zur Arbeit ist es früher hell, dafür wird es am Abend auf dem Heimweg früher dunkel. Damit steigt auch die Gefahr von Wildunfällen wieder stark an. Autofahrer müssen vor allem in den Morgen- und Abendstunden mit mehr Wildwechsel rechnen, da Rehe und Wildschweine zu diesen Zeiten vermehrt auf Futtersuche sind. „Am Waldrand und an Feldern ist ab der Dämmerung bis zum Morgengrauen besondere Vorsicht geboten. Verkehrsteilnehmer sollten daher vorausschauend fahren und die Geschwindigkeit anpassen“, rät Andreas Müller, Verkehrsexperte beim ADAC Südbaden e.V.

Jährlich mehr als 270.000 Wildunfälle
Das Statistische Bundesamt meldet jedes Jahr mehr als 270.000 Wildunfälle, das macht fünf Prozent aller Straßenverkehrsunfälle aus. Allein im vergangenen Jahr wurden dabei 2.500 Menschen verletzt, 20 Insassen verunglückten tödlich. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) kommen so jedes Jahr mehr als eine Million Wildtiere ums Leben. Die Tiere können weder die Geschwindigkeit noch den Abstand zu den Autos einschätzen. Selbst wenn das Tier ein Fahrzeug sieht, kann es trotzdem unmittelbar davor auf die Straße springen. Doch wie sollten sich die Autofahrer im besten Fall verhalten? Der ADAC Südbaden e.V. gibt Tipps:

Wenn ein Tier am Straßenrand oder auf der Straße steht:
• So weit wie möglich abbremsen, ohne den Folgeverkehr zu gefährden
• Fernlicht ausschalten, um das Tier nicht zu blenden
• Hupen, das verscheucht Wildtiere in der Regel zusätzlich
• Die Spur halten und in keinem Fall auf die Gegenfahrbahn ausweichen
• Achtung: Ein Tier kommt selten allein. Weiteres Wild könnte folgen

Wenn eine Kollision nicht verhindert werden konnte:
• Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Wichtig: Das gilt auch, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist
• Im Falle von verletzten Personen die 112 rufen und Erste Hilfe leisten
• Auch ohne Verletzte die Polizei unter 110 verständigen
• Wenn möglich, das tote Tier an den Randstreifen ziehen, um Folgeunfälle zu vermeiden. Wegen eventueller Krankheiten das Tier nicht mit bloßen Händen anfassen. Verletzte Tiere nicht anfassen, da sie sich wehren könnten
• Polizei oder Jäger vor Ort nach der Wildschadenbescheinigung fragen, die zur Schadenregulierung mit der Kfz-Versicherung benötigt wird
Wichtig: Das angefahrene Wild darf nicht vom Unfallort entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei

Weitere Tipps und Hinweise - unter anderem zur Schadensregulierung - gibt es unter www.adac.de

 

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