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Südbaden | 16.07.2021

Urlaub in Corona-Zeiten

ADAC Südbaden informiert, was bei der Urlaubsplanung beachtet werden soll

Die Reisemöglichkeiten für den Sommer 2021 sind vielseitig, dennoch gibt es einiges zu beachten. ADAC Reiseexperte Rolf Köchl informiert, welche Corona-Besonderheiten Reisende kennen sollten. Bild: ADAC Südbaden

Nach monatelangen Reise-Beschränkungen entspannt sich die Pandemie-Lage zunehmend und viele Länder lockern zur Urlaubssaison 2021 die Corona-Auflagen. Reiseexperte Rolf Köchl vom ADAC Südbaden sagt, welche Reiseziele hoch im Kurs stehen und gibt Tipps, worauf Reisende bei der Urlaubsplanung achten sollten.

Gefragte Reiseziele 2021
Sinkende Corona-Zahlen und die fortschreitende Impfkampagne erleichtern das Reisen im In- und Ausland und ebnen den Weg für einen weitgehend „normalen“ Sommerurlaub. „Die aktuelle Lage erweckt wieder Hoffnung. Viele, die bisher keine Reise gebucht haben, suchen noch kurzfristig nach einem Urlaubsziel. Gefragt sind vor allem Eigenanreiseziele in Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich“, berichtet Rolf Köchl. Im Trend liegen zudem Camping und Hausbooturlaube im eigenen Land. „Hier sollte man generell vorab buchen, denn viele Campingplätze und Binnenreviere im Inland haben nur noch wenig Kapazitäten.“

Stornobedingungen bei Reisewarnung und Risikogebiet
Wer seinen Sommerurlaub bereits gebucht hat, sollte sich vor Reiseantritt über die aktuelle Einstufung des Reisezieles informieren. Seit dem 1. Juli 2021 gilt eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenz-gebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind (Inzidenz > 200). „Eine Reisewarnung führt nicht automatisch zu einem kostenfreien Rücktrittsrecht. Ob der Urlaub kostenfrei storniert werden kann, hängt damit zusammen, was genau gebucht worden ist und muss im Einzelfall beurteilt werden“, sagt Rolf Köchl. Wegen der Corona-bedingten Unsicherheiten beim Reisen haben allerdings viele Anbieter großzügige Umbuchungs- und Stornierungsregelungen aufgenommen. „Hier lohnt sich ein Blick in den Vertrag“, empfiehlt der Reiseexperte.

Für Länder, die als Risikogebiet eingestuft sind, wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten, sofern nicht eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt (Inzidenz über 50 und unter 200). „Sollte eine Reise storniert werden wegen Ängsten vor Corona, so ist dies seit dem 1. Juli 2021 wesentlich schwieriger geworden. Reiserücktrittsversicherungen greifen bei Corona Quarantäne, bzw. Abbruch nur, wenn eine akute Erkrankung und deren Behandlung vorliegt. Hier empfehlen wir, sich vor der Reise bei ihrem Versicherer zu informieren.“

Erleichterte Einreiseregeln für Geimpfte und Genesene
Immer mehr Länder erleichtern die Einreise für Personen, die bereits geimpft oder genesen sind und verzichten auf Test- und Quarantänepflichten. Als Beleg für eine vollständige Impfung oder Genesung wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital akzeptiert. Trotz dieser Freiheiten rät Rolf Köchl für alle Urlaubsziele: „Reisende sollten sich schon vor Abreise über die genauen Regelungen vor Ort erkundigen und berücksichtigen, dass sich diese inzidenzabhängig schnell wieder ändern können.“ Darüber hinaus bleiben vielerorts bestimmte Schutzmaßnahmen bestehen, die das Infektionsgeschehen eindämmen sollen. Dazu gehört unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen, öffentlichen Räumen sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Rückkehr nach Deutschland
Bei Rückkehr aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten nach Deutschland gibt es laut aktueller Einreiseverordnung der Bundesrepublik, die noch bis 31. Juli 2021 gilt, Vorteile für Geimpfte und Genesene. So entfällt für diese Personengruppen die Test- und Quarantänepflicht. „Der Nachweis über die Impfung oder die überstandene Infektion muss dazu jedoch auf dem Einreiseportal der Bundesrepublik gemeldet werden“, erklärt der Reiseexperte.

Auch die Testpflicht vor der Rückreise mit dem Flugzeug aus dem Ausland entfällt für vollständig geimpfte und genesene Personen: Beim Check-in muss lediglich ein Impf- bzw. Genesenen-Nachweis vorgezeigt werden. Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten unterliegen weiterhin der Test- und Quarantänepflicht, unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus.

Ungeimpfte Personen müssen bei Rückkehr aus einem Risiko oder Hochinzidenz-Gebiet einen negativen Corona-Test vorweisen. Wer aus einem Virusvarianten-gebieten einreist, müssen ebenfalls ein negatives Testergebnis vorlegen und sich anschließend für 14 Tage in Quarantäne begeben. Ein Freitesten ist hier nicht möglich.

Aufgrund der ständig wechselnden Corona-Bestimmungen empfehlen wir vor Reiseantritt einen Besuch in den Derpart ADAC Reisebüros vor Ort in Freiburg, Baden-Baden, Offenburg, Lörrach, Singen und Villingen-Schwenningen.

Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht der Corona-Lage und -Regelungen im In- und Ausland ist online zu finden unter adac.de/tags/corona


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