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Südbaden | 30.07.2021

Tipps zum richtigen Verhalten im Stau

ADAC Südbaden informiert über die wichtigsten Verkehrsregeln, wenn Auto- und Motorradfahrer längere Zeit im Stau stehen

Am Wochenende vom 31. Juli bis 1. August 2021 sind in allen Bundesländern Ferien - und lange Staus auf den Autobahnen vorprogrammiert. Bild: iStock/Thomas Stockhausen

Stau auf der Autobahn: Gerade bei sommerlichen Temperaturen und auf dem Weg in den Urlaub macht das lange Sitzen im Auto irgendwann allen Insassen zu schaffen. Einfach mal kurz raus aus dem Auto und die Beine vertreten? Verkehrsexperte Andreas Müller vom ADAC Südbaden weiß, was erlaubt ist und was nicht.

„Steht man im Stau, heißt es Ruhe bewahren. Aussteigen ist zwar auf der Autobahn verboten, aber bei längeren Störungen reagiert die Polizei mit Nachsicht, wenn es im Fahrzeug zum Beispiel zu heiß wird“, sagt Andreas Müller. Auch dann gilt: Spaziergänge auf der Autobahn sind tabu, und Rettungs- und Einsatzkräfte dürfen bei einem Unfall unter keinen Umständen behindert werden.

Rettungsgasse rechtzeitig bilden
Ganz wichtig: Bereits bevor ein Stau entsteht, also bei stockendem Verkehr, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden – immer zwischen dem äußersten linken und den übrigen Fahrstreifen. „Die Bußgelder für Autofahrer, die sich hier nicht an die Regeln halten, wurden drastisch erhöht: auf 200 bis 320 Euro“, erläutert der Verkehrsexperte.

Im Stau rechts überholen
Rechts überholen ist im Stau nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. „An stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Auf der Autobahn rückwärts zu fahren oder zu wenden ist hingegen immer verboten – außer die Polizei fordert die Autofahrer, zum Beispiel bei einer Vollsperrung, dazu auf“, erklärt Andreas Müller. Der Standstreifen darf auch im Stau nicht befahren werden, er ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer sich nicht daran hält und etwa zur nächsten Ausfahrt oder dem nächstgelegenen Rastplatz über den Pannenstreifen fährt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Motorräder: Durchschlängeln verboten
„Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln. Das wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet“, sagt der Verkehrsexperte. Links überholen ist bei genügend Seitenabstand erlaubt.

Telefonieren: Nur, wenn der Motor aus ist
Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist auch im Stau verboten. Nur wenn der Motor abgeschaltet ist darf der Fahrer das Gerät in die Hand nehmen. Ein Verstoß kostet zwischen 100 Euro bis 200 Euro, bringt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

An Engstellen: Einfädeln lassen
Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Andreas Müller: „In der Praxis wird diese Vorschrift oft als Vordrängeln missverstanden, soll aber den Verkehr am Laufen halten und für eine möglichst reibungslose Weiterfahrt sorgen.“


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