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Südbaden | 17.12.2020

Teurere Spritkosten und höhere Strafen für Gaffer

ADAC Südbaden informiert über neue Regelungen ab 2021

Im Jahr 2021 kommen viele Neuerungen und Änderungen auf Autofahrer und Reisende zu. Ab Januar wird durch ein neues Gesetz zum Klimaschutz das Tanken teurer. Um fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger und klimafreundlichere Alternativen wie E10 noch attraktiver zu machen, steigen die Preise für Diesel und Super-Benzin. Im Gegenzug steigt zum Jahresbeginn die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer der einfachen Arbeitswegstrecke von 30 auf 35 Cent pro Kilometer.

Auch für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar neu zugelassen werden, gibt es Änderungen: Für Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Bei Pkw dürfen nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, die die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM erfüllen. In der Klasse L (vor allem Motorräder) sind nur noch Euro-5 Modelle zulassungsfähig. Neue Pkw mit Erstzulassung ab 21. Dezember 2020 und serienmäßigem Radio müssen ab Werk DAB+ (Digital Audio Broadcast) empfangen können.

Seit dem 1. Dezember gilt die Reform des Wohn-Eigentums-Gesetzes. Dadurch werden die Rahmenbedingungen zur Installation einer Ladeeinrichtung für E-Autos in Mehrfamilienhäusern erleichtert.

Gaffern drohen ab nächstem Jahr höhere Strafen: Nicht nur das Filmen und Fotografieren von Verletzten, sondern ab Januar auch das von Toten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Günstigere Autoersatzteile ermöglicht eine sogenannte Reparaturklausel im „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“. Dies hat zur Folge, dass freie Ersatzteilhändler künftig mit Automobilherstellern und deren Original-Ersatzteilen konkurrieren dürfen. Dadurch können sichtbare Ersatzteile wie Kotflügel, Motorhauben oder Scheinwerfern, deren Design nach dem Inkrafttreten angemeldet wird, im freien Teilehandel günstiger werden.

Auch für Reisende hält das Jahr 2021 einige Änderungen bereit. Die Fahrgastrechte werden voraussichtlich zum August 2021 reformiert: Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität bekommen dann mehr Rechte. Außerdem soll jeder Bahnkunde zukünftig das Recht haben, Fahrräder mit in den Zug zu nehmen und der Anspruch auf Entschädigung, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände (z.B. extremes Wetter, Pandemie) zum Zugausfall oder einer Verspätung führen.

Details und weitere Neuerungen für 2021 finden Sie auf adac.de

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