Schärfere Regeln bei Falschparken und Tempoverstößen
Neuer Bußgeldkatalog tritt am 9. November in Kraft / Falschparker und Temposünder müssen mit höheren Strafen rechnen
Wer sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zu schnell fährt oder eine Rettungsgasse benutzt, um schneller voranzukommen, wird ab dem 9. November 2021 deutlich stärker zur Kasse gebeten. Nach langem Ringen zwischen Verkehrsministerium und Ländern hat der Bundesrat höhere Bußgelder beschlossen. Der ADAC Südbaden informiert über die wichtigsten neuen Regelungen.
Höhere Bußgelder für Falschparker
Mit deutlich schärferen Strafen müssen Falschparker rechnen. „Wer sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt in Zukunft 25 statt aktuell 15 Euro“, erläutert Andreas Müller, Verkehrsexperte des ADAC Südbaden. Kräftiger zur Kasse gebeten werden auch alle, die in zweiter Reihe parken oder halten. Sie zahlen 55 Euro. Und Falschparkende, die dabei Radfahrende behindern, zahlen 80 Euro und bekommen einen Punkt in Flensburg. „Neu ist: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen“, sagt Andreas Müller.
70 statt 35 Euro für 20 km/h zu viel innerorts
Auch Temposünder müssen zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Wer mit dem Auto oder Motorrad bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt demnächst doppelt so viel wie bisher. Viel härter bestraft werden Raser: Wer etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, zahlt bald mindestens 400 statt heute 200 Euro.
Die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen bleiben unverändert. Das hat der ADAC immer wieder gefordert. Wie bisher gibt es erst für Übertretungen ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg.
Rettungsgasse: Verstöße werden härter bestraft
Für das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern nun auch immer ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung ohne weitere Differenzierung verhängt. „Gerade Motorradfahrer haben bisher gerne die Rettungsgasse im Stau genutzt und sollten das jetzt ändern“, rät der ADAC Verkehrsexperte.
Die deutliche Erhöhung der Bußgelder ohne Verschärfung der Fahrverbotsgrenzen ist aus Sicht des ADAC ein guter Kompromiss, der seine abschreckende Wirkung nicht verfehlen wird. „Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass Kontrollen an Gefahrenstellen und damit auch das Risiko, entdeckt zu werden, erhöht werden. Nur so wird eine Verhaltensänderung erreicht werden können“, erklärt Andreas Müller.
Grundsätzlich verfolgen die Neuregelungen im Bußgeldkatalog das Ziel, die Sicherheit von Fahrradfahrern zu erhöhen. Das ist wichtig und richtig und wird vom ADAC unterstützt. Schwierig ist es jedoch aus Sicht des ADAC, dass wiederholte Eingriffe in den Bußgeldkatalog die Systematik insgesamt zerstört haben. Sie muss in weiten Teilen reformiert und durchgängig am jeweils vorliegenden Gefährdungspotenzial ausgerichtet werden. Der entscheidende Impuls dazu könnte bereits beim Verkehrsgerichtstag 2022 im Januar in Goslar erfolgen.
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