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Südbaden | 05.03.2021

Parkgebühren moderat anpassen

ADAC Südbaden fordert angesichts der Beratungen für den Doppelhaushalt 2021/2022 in Freiburg eine zumutbare Anpassung der Parkgebühren

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Freiburg, der am 27. April 2021 verabschiedet werden soll, steht eine deutliche Erhöhung der Parkgebühren für Anwohner im Raum. Sie sollen nach Anträgen einiger Gemeinderatsfraktionen nicht mehr 30 Euro jährlich, sondern im Schnitt 30 Euro monatlich betragen. Das entspricht einem Grundpreis von 360 Euro im Jahr.

Der ADAC ist prinzipiell offen dafür, den Kommunen mehr Spielraum bei der Festsetzung der Gebühren für Parkausweise zu lassen. Dies gibt den Städten und Gemeinden mehr Möglichkeiten, knappen Parkraum effektiver zu bewirtschaften. „Aber es muss auch weiterhin möglich bleiben, in Innenstadtgebieten zu leben und wohnortnah zu parken“, sagt Alfred Haas, Vorstandsmitglied für Verkehr und Technik beim ADAC Südbaden. Viele, gerade auch ältere Menschen sowie Familien, sind darauf angewiesen. Versuche, Menschen über die Kosten zum Verzicht auf das Auto zu zwingen, sieht der ADAC kritisch. „Mobilität muss bezahlbar bleiben“, betont Alfred Haas. Die Entscheidung von Bundesregierung und Bundesrat, im novellierten Straßenverkehrsrecht auf eine verträgliche und bundesweit einheitliche Gebührenobergrenze für Anwohnerparkausweise zu verzichten, sieht der ADAC daher kritisch.

Der ADAC fordert die Stadt Freiburg auf, für die Anwohner zumutbare Höchstsätze festzulegen. „Die Möglichkeit, nah am Wohnort zu parken, darf keine soziale Frage werden, so dass sich nur noch Menschen mit eigenem Stellplatz oder hohem Einkommen ein Auto erlauben können“, so Alfred Haas. Der Verzicht auf das Auto in der Stadt darf nicht über Preise erzwungen werden, zumal es auch in der Stadt viele Menschen gibt, die auf das Auto und kurze Wege vom Pkw zur Wohnung angewiesen sind - etwa ältere Menschen. Höhere Gebühren führen zu Mehr-einnahmen der Kommunen, aber weder zu mehr Parkflächen noch zu deren sachgerechter Verteilung. Der ADAC empfiehlt, diese Mehreinnahmen zweck-gebunden für das Anlegen von wohnortnahen Parkmöglichkeiten zu verwenden.

Die Gebührenanpassung darf nach Ansicht des ADAC immer nur bedarfsweise und abhängig vom örtlichen Parkdruck erfolgen. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Preise willkürlich festgelegt werden oder die Gebühren lediglich dazu dienen, zusätzliche Einnahmen für die kommunalen Kassen zu erzielen“, ergänzt Haas. Generell sollten Kommunen ein Gesamtkonzept haben, das über die Gestaltung von Parkgebühren hinausgeht und den Anwohnern attraktive und finanzierbare Alternativen zum eigenen Auto aufzeigt.
 

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