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Südbaden | 12.12.2022

Das ändert sich für Autofahrende

Reduzierte Förderung von Elektroautos / Bundesweites 49-Euro- Ticket kommt / Führerscheinumtausch für Jahrgänge 1959-1964

Auch im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmende auf Änderungen einstellen: Ob reduzierte Förderung von E-Autos oder Fristen für den Führerschein-umtausch. Zudem soll das 49-Euro-Ticket kommen. Der ADAC fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Führerschein-Umtausch für die Jahrgänge 1959 bis 1964
Gleich zu Beginn des neuen Jahres steht der nächste Schritt des Führerschein-umtauschs an. Bis zum 19. Januar 2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht haben. So sollen nach und nach alle Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich werden, um Missbrauch zu verhindern. Die Umtauschfristen orientieren sich am Ausstellungsjahr und am Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.

Elektroauto-Kauf: Reduzierter Umweltbonus

Ab dem 1. Januar 2023 reduziert sich die Förderung für reine Elektrofahrzeuge. Batteriebetriebene Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro werden ab dann statt mit 6.000 Euro nur noch mit 4.500 Euro bezuschusst. Fahrzeuge mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro werden dann noch mit 3.000 Euro subventioniert (bisher 5.000 Euro). Plug-In-Hybride erhalten keine Förderung mehr. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.

Das 49-Euro-Ticket kommt
Gute Nachricht für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV: Das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket für den Nahverkehr soll im nächsten Jahr kommen. Das beschloss die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2022. Ein Starttermin steht jedoch noch aus. Ursprünglich war der 1. Januar angepeilt, aus organisatorischen Gründen ist aktuell der 1. April vorgesehen. Streitpunkt ist die Finanzierung: Bund und Länder geben drei Milliarden Euro. Die Verkehrsbetriebe gehen dennoch von Einnahmeverlusten aus, weswegen sie für diese zusätzlich einen Ausgleich fordern.

Erhöhung der CO?-Abgabe auf Sprit wird verschoben
Ursprünglich sollte ab 1. Januar 2023 die CO2-Abgabe erhöht werden. Das hätte eine Erhöhung der Preise bei Benzin- und Dieselkraftstoffen bedeutet. So bleibt der Preis für eine ausgestoßene Tonne CO2 weiterhin bei 30 Euro, Anfang 2024 wird er dann auf 35 Euro erhöht. Umgerechnet ergibt das einen Aufschlag auf den Liter Benzin bzw. Diesel von rund 1,5 Cent.

Zwei Masken im Verbandskasten
In neuen Verbandskästen müssen jetzt zwei medizinische Masken enthalten sein. Bereits in diesem Jahr wurde die entsprechende DIN 13164 aktualisiert. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wurde dementsprechend zwar noch nicht angepasst, nach Auskunft des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr dürfen die neuen Verbandskästen bereits jetzt verwendet werden. Ein Austausch ist nicht notwendig: Verbandskästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 (Januar 1998 und Januar 2014) dürfen ebenfalls weiterverwendet werden.

Schweiz setzt auf die E-Vignette
Im Verlauf des Jahres 2023 plant die Schweiz die Einführung der digitalen Vignette. Sie wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, sondern ergänzen und kostet 40 Schweizer Franken. Ab 2023 soll auch die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland möglich sein. Ein Abkommen ist auf dem Weg, einen festen Termin gibt es aber noch nicht.

Höhere Vignettenpreise für Österreich
Die österreichischen Vignettenpreise für 2023 fallen deutlich höher aus als bisher: Eine Pkw-Jahresvignette kostet ab Januar 96,40 Euro (+ 2,60 Euro), eine Zwei-Monats-Vignette 29 Euro (+ 0,80 Euro) und die 10-Tages-Vignette 9,90 Euro (+ 0,30 Euro). Auch Motorradfahrende müssen tiefer in die Tasche greifen: Die Jahresvignette kostet nun 38,20 Euro (+ 1 Euro), die Zwei-Monats-Vignette 14,50 Euro (+ 0,40 Euro) und die 10-Tages-Vignette 5,80 Euro (+ 0,20 Euro).

Ausführliche Informationen zu allen Neuerungen gibt es unter www.adac.de

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