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Südbaden | 27.04.2020

Neue Verkehrsregeln und härtere Strafen

Neue Straßen-Verkehrsordnung tritt am 28. April 2020 in Kraft

Härtere Strafen für Rettungsgassen-Verstöße, neue Regeln fürs Halten und Parken auf Geh- und Radwegen und zahlreiche Maßnahmen für mehr Sicherheit im Radverkehr – das bringt die neue Straßen-Verkehrsordnung (StVO), die am 28. April 2020 in Kraft tritt.

Für den ADAC gehen die Änderungen in die richtige Richtung. „Gerade in den Städten müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, um den Verkehr für alle klimafreundlicher und sicherer zu machen“, betont Clemens Bieniger, Vorsitzender des ADAC Südbaden. Er ergänzt: „Jenseits von gesetzlichen Maßnahmen ist es aus unserer Sicht aber entscheidend, dass Autofahrer und Radfahrer mehr Rücksicht aufeinander nehmen und sich umsichtiger verhalten.“

Die wichtigsten Änderungen der neuen Straßen-Verkehrsordnung auf einen Blick:

Fahrverbot künftig schon ab 21/km zu schnell
Deutlich verschärft werden die Strafen für Tempoverstöße: Ein Monat Fahrverbot wird innerorts bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h verhängt. Außerorts greift das einmonatige Fahrverbot ab einer Überschreitung von 26 km/h.

Hohe Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt aktuell 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Ab sofort wird es auch noch einen Monat Fahrverbot geben. Härter werden künftig vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro
Kurz in zweiter Reihe halten, jemanden rauslassen, etwas ein- oder ausladen: Das ist schon heute nicht erlaubt, wird aber oft geduldet. Im Moment drohen 15 Euro Bußgeld fürs Halten, beim Parken 20 Euro. Die neue StVO bestraft Halten in zweiter Reihe deutlich härter: 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Parken auf Geh- und Radwegen: Ein Punkt bei Behinderung
Höhere Bußgelder drohen auch für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen. Bei Behinderung sollen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Grünpfeil-Schild nur für Radfahrer
Die bestehende Grünpfeilregelung wird erweitert. Das Blechschild an Ampeln wird auch für Fahrradfahrer gelten, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich ist ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geplant.

Einrichtung von Fahrradzonen möglich
Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen künftig Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn künftig einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher schreibt die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.

Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen
Zur Vermeidung von schweren Unfällen dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge
Parken für Carsharing-Fahrzeuge soll erleichtert werden. Dazu gehören ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken und ein Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge. Er muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Die Regelung gilt für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.

Parkverbote vor Kreuzungen: Mehr Abstand
Wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft, soll beim Parken ein größerer Abstand vor Kreuzungen oder Einmündungen eingehalten werden.

Unberechtigtes Parken auf E-Stellplätzen
Neu ist der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.

Verwendung von Blitzer-Apps auf Smartphone verboten
Was bisher eine juristische Grauzone war, soll in der neuen Straßen-Verkehrsordnung eindeutig geregelt werden: Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, wird, genauso wie Radarwarner, verboten. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

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