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Südbaden | 19.01.2021

Frankreich: Toter Winkel-Aufkleber für Wohnmobile seit Jahresanfang Pflicht

Frankreich schreibt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Warnhinweise für den toten Winkel vor / Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge

Radfahrer oder Fußgänger werden häufig übersehen, weil sie sich im toten Winkel schwerer und großer Fahrzeuge bewegen. Frankreich schreibt seit dem 1. Januar 2021 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Warnhinweise für den toten Winkel vor. Betroffen sind neben Lkw und Bussen auch Wohnmobile.

Die neue Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge, also für Urlauber, die mit größeren Wohnmobilen in Frankreich unterwegs sind. Auch Lkw und Busse, die nicht in Frankreich zugelassen sind, müssen der Kennzeichnungspflicht nach-kommen. Die Warnhinweise-Aufkleber sind unter anderem an Tankstellen in Grenznähe oder im Online-Handel erhältlich. Damit das Hinweisschild außerhalb von Frankreich abgenommen werden kann, ist eine Anbringung per Magnet erlaubt.

So muss der Warnhinweis angebracht sein
Die Warnhinweise müssen an beiden Fahrzeugseiten und am Heck angebracht sein und zwar jeweils zwischen 0,90 m und 1,50 m über dem Boden. Dabei ist zu beachten, dass die Kennzeichen und die Beschriftungen des Fahrzeugs sichtbar bleiben. Auch die Lichter und die Sicht des Fahrers dürfen nicht verdeckt sein.

Was bei der Anbringung sonst noch beachtet werden muss, ist auf den Internetseiten der französischen Behörden nachzulesen unter:
www.securite-routiere.gouv.fr/actualites/les-vehicules-lourds-doivent-desormais-etre-equipes-dune-signalisation-materialisant
Wer die neue Verordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld über 135 Euro.

Einjährige Kulanz bei abweichender Kennzeichnung
Für die ersten zwölf Monate gilt eine Übergangsfrist. Wohnmobil-Fahrer, die auf ihren Fahrzeugen zwar mit Aufklebern auf den toten Winkel aufmerksam machen, die aber nicht strikt den neuen Normen entsprechen, werden vorerst nicht zur Kasse gebeten.
 

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