Elektroauto gebraucht kaufen: ADAC gibt Tipps, wie der Kauf gelingt
Ladetechnologie beachten, Batterie prüfen und Reichweitentest machen
Die Nachfrage nach Elektroautos boomt und damit wächst auch das Modellangebot an gebrauchten E-Autos. Da der Markt noch jung ist, fehlen wichtige Erfahrungs-werte – das macht die Wahl des passenden Fahrzeugs nicht einfacher. Verkehrs-experte Andreas Müller vom ADAC Südbaden gibt Tipps, worauf beim Kauf zu achten ist.
„Um das passende Elektroauto zu finden, sollten zuerst die persönlichen Anforderungen an das Wunschfahrzeug wie Platzverhältnisse, Ausstattung und Ähnliches klar sein“, sagt Andreas Müller, Leiter Abteilung Verkehr und Technik beim ADAC Südbaden. Außerdem muss sich der Käufer Gedanken machen, welche Reichweite das Auto haben soll. Handelt es sich beispielsweise um eine tägliche Pendlerstrecke von 50 Kilometern, schafft das auch ein Elektroauto der ersten Batteriegeneration – sogar unter winterlichen Bedingungen. Sind Strecken von 100 Kilometern und mehr gefordert, wird es für E-Autos mit einer gealterten Batterie möglicherweise schon sehr eng.
Reichweitenangaben kritisch prüfen
Die tatsächliche Reichweite von E-Autos fällt meist deutlich niedriger aus, als vom Hersteller angegeben. Der ADAC ermittelt in seinem Ecotest regelmäßig die realen Reichweiten von Elektrofahrzeugen und hat durchschnittlich 20 Prozent Abweichung zum WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test) bzw. 40 Prozent Abweichung zum NEFZ (Neuen Europäischen Fahrzyklus) festgestellt.
Die Reichweite ergibt sich aus der nutzbaren Batteriegröße (kWh) und dem Stromverbrauch. Dieser hängt maßgeblich vom Fahrverhalten, der Außentemperatur und den Wetterbedingungen sowie der Nutzung von z.B. Heizung oder Klimaanlage ab. Je nach Bedingungen und Einsatzszenarien können so zum Beispiel im Winter aus 200 Kilometer Reichweitenangabe im Extremfall nur 100 Kilometer werden. „Hinzu kommt, dass die Reichweite mit zunehmender Lebensdauer der Batterie abnimmt“, erklärt der Verkehrsexperte.
Ladetechnologie beachten
Die vorhandene Ladetechnologie bestimmt maßgeblich, wie schnell die Batterie wieder aufgeladen werden kann. Kann man ein Elektroauto auch Schnellladen
(DC-Gleichstrom), ist es in relativ kurzer Zeit wieder für eine längere Strecke einsatzbereit. Kann es hingegen nur an Wechselstrom (AC) Normalladen, benötigt es einige Stunden oder die ganze Nacht, um wieder eine nennenswerte Reichweite aufzubauen.
Darüber hinaus ist die Frage zu klären, wo das Fahrzeug aufgeladen werden kann: Ob es überwiegend zu Hause oder auch beim Arbeitgeber passiert und wie oft das an einer öffentlichen Ladesäule geschehen muss. „Letzteres hat deutlich höhere Betriebskosten zur Folge, die einkalkuliert werden müssen“, sagt Andreas Müller.
Batterie-Garantie beachten
Da die Antriebsbatterie beim E-Auto das teuerste und verschleißträchtigste Bauteil ist, sollten Käufer hierauf besonders achten und gültige Garantieregeln klären. Die meisten Hersteller geben Garantie über acht Jahre oder 100.000 bis 200.000 km Laufleistung. Ein Garantiefall liegt dann vor, wenn die Kapazität eine vom Hersteller definierte Grenze unterschreitet – meistens liegt diese bei 70 Prozent Restkapazität. Deshalb: Serviceheft und Prüfprotokolle der Werkstatt vom Verkäufer verlangen!
Probefahrt machen
Unerlässlich ist auch eine Probefahrt mit dem Wunschauto. Für einen Reichweitentest sollte das Fahrzeug vollgeladen und der Bordrechner auf null gestellt sein. Das jeweilige Fahrprofil – sportlich oder zurückhaltend – gibt dann realistisch Auskunft: Wurde beispielsweise für 50 km die halbe Ladung verbraucht, sind bei voller Batterie auch nur etwa 100 km zu erwarten, selbst wenn das Fahrzeug 130 km oder mehr Reichweite anzeigt.
Der ADAC stellt einen Musterkaufvertrag für Elektroautos unter www.adac.de zum Download zur Verfügung. Darin sollte auch festgehalten werden, welche Ladekabel oder sonstiges Zubehör zum Fahrzeug gehören, und in welchem Zustand sich diese befinden. Bei der Hauptuntersuchung (HU) stellt ein fehlendes oder defektes Ladekabel einen erheblichen Mangel dar und führt zur Verweigerung der Plakette.
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