Mit dem Auto durch die Silvesternacht
ADAC Sachsen gibt Tipps für das Fahren am Silvesterabend bzw. am Neujahrsmorgen +++ Welche Schäden trägt die Versicherung? +++ Auto besser stehen lassen
Dresden / Sachsen. Feierwütige Mitmenschen, tieffliegende Raketen, laute Böller und schlechte Sicht durch Rauchschwaden in der Dunkelheit: In der Silvesternacht müssen Autofahrer mit allerlei untypischen Situationen und Gefahren rechnen. Verkehrsexperte Thomas Kubin vom ADAC Sachsen gibt Tipps für die lauteste Nacht des Jahres.
Fahren am Silvesterabend und Neujahrsmorgen
„Spätestens ab 24 Uhr herrscht Ausnahmezustand auf den Straßen – zum Teil auch schon früher“, erklärt Thomas Kubin. „Wer kann, sollte sein Auto ab diesem Zeitpunkt für mindestens eine Stunde stehenlassen. Besser sind sogar zwei bis drei Stunden. Die explosive Geräuschkulisse und blitzartigen Farbspiele in der Dunkelheit lenken Autofahrer stark ab. Hinzu kommen die nebligen Rauchschwaden, die zusätzlich die Sicht einschränken. Gepaart mit alkoholisierten Menschen, die plötzlich auf die Straße treten können, ist eine Fahrt in der Silvesternacht dementsprechend chaotisch und mitunter gefährlich.
Aber auch nach der heißen Phase sollte man als Autofahrer nur mit äußerster Vorsicht auf den Straßen unterwegs sein, denn zurückgelassene Glasflaschen und Feuerwerksbatterien können beim Überfahren das Fahrzeug beschädigen. Mein Tipp: Wer die Wahl hat, sollte sein Auto an Silvester besser stehenlassen.“
Sicheres Parken
„Wer sein Auto zu Silvester nicht braucht, sollte dieses am besten in einer Garage oder in einem Parkhaus abstellen,“ empfiehlt Thomas Kubin. „So bleibt das Fahrzeug vor herabfallenden Raketen und Böllern geschützt. Ist das nicht möglich, sollte man das Auto in einer ruhigen Nebenstraße parken und mit einer Plane abdecken. Generell können Böller und Co. das Fahrzeug zwar nicht ernsthaft beschädigen, da der Lack sehr widerstandsfähig ist, aber sicher ist sicher.
Hat das Auto in der Silvesternacht dennoch unfreiwillig Schaden genommen, greift in der Regel die Teilkasko-Versicherung. Bei Vandalismus können Schäden nur über die Vollkasko-Versicherung reguliert werden.
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