Die Seite benötigt aktiviertes Javascript! Wie Sie JavaScript in Ihrem Browser aktivieren

Sachsen | 02.02.2016

Schäden durch Silvesterfeuerwerk

Keine Angst vor Raketen, Böller und Co.
ADAC Expertenrat: Autos am besten in die Garage fahren

Feuerwerk, Raketen und Böllerschüsse lassen viele Autofahrer zu
Silvester um draußen geparkte Fahrzeuge fürchten. Doch der Technik-
Experte des ADAC Sachsen, Thomas Kubin, gibt Entwarnung: im freien Verkauf erhältliche Feuerwerkskörper stellen bei korrekter Anwendung für die Blechkarossen kaum Gefahr dar.

Fällt eine ausgebrannte Rakete direkt auf ein Auto, sind erfahrungsgemäß trotzdem keine größeren Schäden zu befürchten. Das gilt übrigens auch für Cabrios mit Stoffverdeck. Brennende Fahrzeuge sind so gut wie ausgeschlossen. Außer es werden Raketen aus kurzer Entfernung auf ein Auto abgefeuert und der Treibsatz brennt dabei in direktem Kontakt mit dem Material ab. Die Folge: Scheiben können zu Bruch gehen oder es entstehen an Lack oder Innenraum hässliche Schmauch- und Brand-spuren. Daher rät Kubin, Raketen, Chinaböller, Tischfeuerwerke oder ähnliches nicht auf Autodächern oder Motorhauben zu entzünden.

Kommt es dennoch in der Silvesternacht zu Schäden am Fahrzeug, haftet
der „Absender“ der Rakete. Bleibt dieser unbekannt, hilft in solchen Fällen
die Vollkaskoversicherung. Für Schäden an Scheiben durch Brand oder
Explosion kommt die Teilkasko auf.

Auch wenn nach Ansicht des ADAC das Risiko für Fahrzeugschäden
durch Feuerwerkskörper relativ gering ist, ist es besser sein Fahrzeug in
der Silvesternacht in einer etwas ruhigeren Seitenstraße abzustellen. Am
besten ist es jedoch das Gefährt in einer Garage zu parken, dort ist es
nicht nur vor verirrten Raketen, sondern auch vor üblen Streichen von
angetrunkenen Passanten sicher.


Bild herunterladen