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Sachsen | 06.10.2023

Räderwechsel im warmen Oktober: Wann ist die beste Zeit die Winterräder zu montieren?

Faustformel "O bis O"? Gilt das auch, wenn die Temperaturen zu Oktoberbeginn regelmäßig die 20-Grad-Marke knacken? Der ADAC Sachsen gibt Tipps zum Räderwechsel in diesem Jahr und worauf Autofahrer genau achten sollten.

Dresden / Sachsen. Kaum klopft der Oktober an die Tür, werden die Winterreifen bereitgestellt - zumindest im Kopf. Denn die Faustformel „O bis O“ ist in unseren Köpfen weit verbreitet. Ostern variiert temperaturtechnisch bekanntermaßen von Jahr zu Jahr, da der Termin immer anders fällt. Auf den Oktober ist aber in aller Regel verlass, was das Wetter und die Temperaturen betrifft. Mit der Lage in den ersten Oktobertagen in diesem Jahr hat allerdings keiner gerechnet: fast 30 Grad Celsius am Tag der Deutschen Einheit und noch immer wird immer wieder de 20-Grad-Marke überschritten. Das ist außergewöhnlich, aber wie sollten sich Autofahrer nun verhalten – noch abwarten oder trotzdem direkt auf Winterreifen wechseln?

Mit Winterreifen bei sommerlichen Temperaturen fahren, darf ich das?

Gesetzlich gibt es keine Einschränkungen mit Winterreifen auch im Sommer bzw. bei sommerlichen Temperaturen unterwegs zu sein, aber die Sicherheit leidet darunter. Winterreifen bestehen aus einem weicheren Gummi als Sommerreifen, um auch bei Minustemperaturen Fahrstabilität und einen kurzen Bremsweg zu gewährleisten. Bei einem speziellen Reifenvergleichstest hat der ADAC herausgefunden, dass sich der Bremsweg von Winterreifen auf einer trockenen Fahrbahn, bei über 20 Grad Außentemperatur, deutlich verlängert. Im schlimmsten Fall auf bis zu 16 Meter zusätzlichem Bremsweg.

Wann sollten die Räder definitiv aufgezogen sein?

Der ADAC Sachsen empfiehlt den Räderwechsel nicht zu überstürzen, aber dabei die Temperaturen unbedingt im Auge zu behalten. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Winterräder bei durchgängigen Temperaturen von unter sieben Grad Celsius aufzuziehen, da in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht gilt. Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein müssen: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Dabei gilt die Forderung nur dann als erfüllt, wenn auf allen Rädern Winterreifen montiert sind.

Wer den Wechsel nicht selbst durchführt, sollte ebenfalls die Terminvergabe in der Werkstatt zeitlich mit einplanen. Wer das Auto definitiv im Alltag braucht, sollte lieber etwas früher anfragen, damit man auf Wetterüberraschungen gefasst ist.
 


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