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Sachsen | 12.06.2018

Ausdehnung des Lkw-Überholverbotes ist nicht ausreichend

Weitere Maßnahmen für Entspannung auf Sachsens Autobahnen notwendig

Die streckenbezogenen Überholverbote für Lkw auf den staugeplagten sächsischen Autobahnabschnitten der A4, A14 und A72 sind seit Ende Mai in Kraft. Der ADAC Sachsen begrüßt diese ersten Maßnahmen des Freistaates für einen besseren Verkehrsfluss. „Dem Ziel, die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit dieser Autobahnabschnitte zu erhöhen, ist man damit einen Schritt näher gekommen“, resümiert Helmut Büschke, Vorstandsmitglied für Verkehr und Technik im ADAC Sachsen.

Der ADAC Sachsen drängt jedoch auf weitere Maßnahmen. „Wir vertreten die Auffassung, dass insbesondere auf der BAB A14 mehr Schritte in diese Richtung erforderlich sind. Dies betrifft die zeitliche Ausweitung des Überholverbotes zwischen Muldenbrücke bei Grimma und dem Autobahndreieck Parthenaue auf 6 - 19 Uhr sowie die räumliche Ausweitung auf den Abschnitt Döbeln-Ost bis Autobahndreieck Nossen in beiden Richtungen.“ Helmut Büschke sieht aber auch Chancen in einer besseren Koordination der Baustelleneinrichtung sowie in einer umfassenderen Informationspolitik, um das Verkehrsaufkommen in den Zeiten der Spitzenbelastung auf den Autobahnen zu entspannen. „Kleinere Reparaturen im Rahmen von Tagesbaustellen auf Autobahnen werden gegenwärtig bereits in verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt. Die täglich bis zu 30 Baustellen zusätzlich sind einerseits notwendig, aber auch ein weiterer Einschnitt in den Verkehrsfluss.“ Der ADAC Sachsen bemängelt die fehlenden Hinweise hierzu in den Verkehrslage-Diensten. Aufgrund der kurzfristigen Planungen und Absprachen in und mit den Autobahnmeistereien und der Vielzahl der Informationen erfolgt derzeit keine Verkehrswarnmeldung zu diesen Abschnitten. „Auch Hinweise auf mögliche Verkehrseinschränkungen beeinflussen die Verkehrsteilnehmer, gerade auf den ohnehin staugeplagten Autobahnabschnitten in Sachsen“, so Helmut Büschke.

Hinsichtlich der positiven Erfahrungen und Ergebnisse bei der Überwachung des Überholverbotes für Lkw auf den Autobahnabschnitten der A4 zwischen Dresden und Görlitz erinnert der ADAC Sachsen an die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überwachung der Maßnahmen durch die Polizei und Ahndung bei Nichteinhaltung. Nur so ist die Wirksamkeit gegeben.


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