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Saarland | 09.10.2017

Winterreifen-Kennung wird ab sofort neu geregelt

Das „Alpine-Symbol“ definiert zukünftig den Standard bei der Winter-Bereifung

Das Ausrüsten eines Fahrzeugs mit Winterreifen ist nach wie vor nicht an festgelegte Termine gebunden. Experten geben in der Regel den Zeitraum von „O bis O“, also von Oktober bis Ostern an, um auf der sicheren Seite zu sein. Klar geregelt ist aber ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen. Wer also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Reifglätte nicht „winterbereift“ unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Bei Verstößen muss der Fahrer 60 Euro berappen, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind 80 Euro fällig. Zusätzlich wird das Vergehen mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Neu ist, dass auch der Fahrzeughalter, der die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt, mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt bestraft wird.

Auch neu definiert und präzisiert wurde die Kennung eines Winterreifens. Bisher wurden Reifen mit ausgewiesener M+S Kennung als Winterreifen anerkannt. Mit der Änderung in 2017 müssen Winterreifen mit dem sogenannten „Alpine“- Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) versehen sein, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen. Für Reifen mit der M+S Kennung gibt es allerdings eine Übergansfrist. Trägt der M+S Reifen ein Herstellungsdatum bis Ende 2017, wird dieser bis zum 30. September 2024 als Winterreifen anerkannt. Nach der Übergangsfrist müssen Winterreifen grundsätzlich das „Alpine“- Symbol tragen. Mit der sehr langen Übergangsfrist will der Gesetzgeber sicherstellen, dass bereits produzierte bzw. gekaufte Reifen bis zum Erreichen der Verschleißgrenze gefahren werden können. Verbunden mit dem „Alpine“- Symbol müssen Reifen definierte Standarttests absolvieren und dabei bestimmte Mindestanforderungen auf Schneefahrbahn erfüllen. Dies war bei Reifen mit der M+S Kennung nicht so.

Ganzjahresreifen werden wie Winterreifen behandelt. Reifen, die kein M+S (Fertigung bis Ende 2017) oder „Alpine“- Symbol tragen, gelten nicht als Ganzjahresreifen.

Auskünfte erteilt die Abteilung Verkehr und Technik des ADAC Saarland telefonisch unter (0681) 68 700 23.
 

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