Die Seite benötigt aktiviertes Javascript! Wie Sie JavaScript in Ihrem Browser aktivieren

Saarland | 19.06.2017

Sicherungsseil am Anhänger: Im europäischen Ausland drohen Strafen

In den Niederlanden, der Schweiz und jetzt auch in Österreich wird ein fehlendes bzw. nicht ordnungsgemäß angebrachtes, zusätzliches Sicherungsseil zwischen Zugfahrzeug und Anhänger mit hohen Bußgeldern geahndet.

Was in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, muss in Österreich, der Schweiz und den Niederlanden noch lange nicht rechtens sein. ADAC Mitglieder haben die Erfahrung bereits gemacht: Der nächste Urlaub mit dem Wohnwagen in den Niederlanden steht an oder das nächste Reitturnier in Österreich. Mal schnell den Anhänger mit dem vorgeschriebenen Sicherungsseil an der Kupplung befestigt und los geht’s. Für Deutschland gilt: Sollte sich ein Anhänger vom Zugfahrzeug lösen, dann muss ein Sicherungsseil aus Draht die Bremse auslösen und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen.

Doch deutsche Vorschriften müssen aber nicht im Ausland gelten. In den Niederlanden beispielsweise brauchen Anhänger bis 1.500 kg zGG ohne eigene Bremse eine „Sicherheitsvorkehrung“ die verhindert, dass der Anhänger sich selbstständig macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst. Die sogenannte Hilfskupplung (Kabel oder Kette) muss zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt werden. Es genügt nicht, wenn das Sicherungskabel lose über die Anhängerkupplung gelegt wird. Für größere Anhänger (Wohnwagen) mit eigener Bremse und einem zGG über 1.500 kg ist grundsätzlich eine sogenannte „Reißbremsvorkehrung“ vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlungen drohen 230 Euro Strafe.

Ebenso ist es in der Schweiz: Dort genügt es nicht, wenn die Sicherheitsleine lediglich über den Kugelhals gelegt wird. Wenn man erwischt wird, kostet es ab 460 und 600 Schweizer Franken.

In Österreich gibt es zwar keine Vorschrift, wie die Reißleine oder Sicherungskette an der Kupplung angebracht werden muss. Aber es MUSS eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug geben. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von bis zu 100 Euro erhoben.

Auskunft erteilt die Abteilung Technik im ADAC Saarland e.V. unter (0681) 68 700 23. 

Bilder (1)

Bild 1 1 Bild

Bild herunterladen