Neue Straßenverkehrsordnung mit höheren Bußgeldern
Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) und die damit verbundenen höheren Bußgelder für Verkehrsverstöße treten heute in Kraft. Der ADAC erneuert seine Kritik an der Novelle.
Temposünder müssen ab sofort deutlich früher mit einem Fahrverbot rechnen. Ein Monat Fahrverbot wird innerorts bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h verhängt. Außerorts greift das Fahrverbot von einem Monat ab einer Überschreitung von 26 km/h.
Dazu sagt ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: "Die Unterscheidung in leichte, mittelschwere und grobe Verkehrsverstöße hat sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt. Diese Differenzierung fällt mit der Neuregelung weg, denn eine Überschreitung bis 15 km/h innerorts wäre noch ein geringfügiger Verstoß, aber schon bei 21 km/h liegt künftig ein grober Verkehrsverstoß vor. Hier fehlt mir die Verhältnismäßigkeit."
Für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse sowie das Nichtbilden einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern auch ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich werden bei diesen Verstößen zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung verhängt.
Für das Überholen auf der Fahrbahn schreibt das Gesetz Autofahrern ab sofort einen Abstand zu Radfahrern oder E-Scootern von mindestens 1,50 m innerorts vor. Außerorts sind mindestens 2,00 m vorgeschrieben. Zur Vermeidung von schweren Unfällen dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet statt 35 künftig 55 Euro. Neu ist der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.
Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.
Teurer wird außerdem das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, droht ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Für das sogenannte Auto-Posing – das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren – fallen zukünftig statt bis zu 25 Euro bis zu 100 Euro Geldstrafe an.
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