Geld sparen bei Kfz-Steuer und -Versicherung für Oldtimer
Oldtimer- und Saisonkennzeichen können künftig kombiniert werden
Gute Nachrichten für die Oldtimer-Szene: Dank einer Änderung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können Oldtimer-Fahrer ihr H-Kennzeichen in Zukunft mit einem Saisonkennzeichen kombinieren und dabei Geld sparen. So fallen Steuern nicht für das ganze Jahr an, sondern nur für die Zeit, in welcher der Wagen tatsächlich genutzt wird. In der Regel steht das gute Stück im Winter in der Garage und wird nur in der warmen Jahreszeit für Spritztouren auf die Straße geholt. Anstatt der 191 Euro (Motorrad 46 Euro), die für eine ganzjährige Zulassung als Oldtimer fällig werden, lassen sich bei einer halbjährlichen Zulassung, z.B. von Mai bis Oktober, 95 EUR pro Jahr sparen. Mit dem Saisonkennzeichen kann ein Kfz mindestens zwei Monate und maximal elf Monate zugelassen werden.
Es lässt sich aber nicht nur die Kfz-Steuer sparen, sondern ein großes Einsparpotential wird es auch bei der Versicherung geben. Bisher hatte die FZV nicht eindeutig geregelt, ob H-Kennzeichen auch saisonal vergeben werden können. Mit der Neufassung von § 9 Absatz 3 Satz 4 der FZV möchte der Bundesrat nun klarstellen, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Die neue Regelung tritt im Oktober in Kraft.
Es empfiehlt sich, bei seiner Versicherung entsprechend nachzufragen, wie sich eine Zulassung mit dem Saison-Kennzeichen auf den Tarif auswirkt und welche Bedingungen für die Ruheversicherung gelten. Selbstverständlich können sich die Mitglieder im Saarland ein individuelles Angebot für ihren Oldtimer bei der ADAC Versicherung erstellen lassen.
Auskünfte zum Thema erteilen die Mitarbeiter in den vier ADAC Geschäftsstellen in Saarbrücken (0681) 687 000, Saarlouis (06831) 489 580, Neunkirchen (06821) 290 250 und St. Wendel (06851) 907 420.
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