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Pfalz | 23.08.2017

Was nach dem Crash zu tun ist

Alle zwölf Sekunden krachte es im vergangenen Jahr auf deutschen Straßen, insgesamt knapp 2,6 Millionen Mal – und das sind nur die statistisch erfassten Fälle. Dazu kommen Zusammenstöße, bei denen sich die Unfallbeteiligten ohne Polizei einigten. Der ADAC Pfalz erklärt, was in den verschiedenen Phasen nach einem Unfall zu tun ist: Unfallstelle absichern – Beweise fotografieren – Zeugen suchen – Unfallbericht erstellen – Schaden feststellen – Schaden abwickeln.

Nach einer Karambolage muss zuallererst die Unfallstelle gesichert werden. Dazu schaltet man die Warnblinkanlage ein, legt die Warnweste an und stellt das Warndreieck im Abstand von mindestens 100 Metern vor der Unfallstelle auf. Auf der Autobahn sind 150 Meter Abstand vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen bewegt man sich hier hinter der Leitplanke. Gibt es Verletzte, muss gegebenenfalls Erste Hilfe geleistet und der Rettungsdienst (Notrufnummer 112) gerufen werden. Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn sich der Unfallgegner unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen, sollte die Polizei gerufen werden. Bei Mietfahrzeugen und Firmenfahrzeugen kann das sogar vertraglich verpflichtend sein.

Zur Beweissicherung sollten Zeugenanschriften notiert und die Unfallstelle aussagekräftig fotografiert werden. Dabei auf den Verkehr und die eigene Sicherheit achten! Bei Bagatellschäden muss die Unfallstelle so schnell wie möglich geräumt werden. Zur Schadensregulierung tauschen die Unfallgegner Personalien und Versicherungskontakte aus, am besten mit Hilfe eines Unfallberichts, auf dem alles Wichtige abgefragt wird. Ergänzt wird der Bericht mit der Schilderung des Unfallhergangs, Fotos sowie einer Skizze vom Unfallort und den Fahrzeugen. Den vorgefertigten ADAC Unfallbericht erhält man in den ADAC Geschäftsstellen oder unter www.adac.de/unfallbericht als Download. Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Die Unfallbeteiligten unterschreiben lediglich sachliche Angaben zum Unfallhergang. Macht der Unfallgegner Ansprüche geltend, muss die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend verständigt werden. Berechtigte Ansprüche gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung aus, unberechtigte wehrt sie ab.

Gesundheitliche Beschwerden nach einem Unfall sollten möglichst umgehend von einem Arzt dokumentiert werden. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich unter anderem an der Schwere der Verletzungen, der Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Rehabilitation.

Eine Vollkaskoversicherung reguliert Schäden, die der Fahrer selbst verschuldet hat. Bei einem fremd verschuldeten Unfall können eigene Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Um Ärger zu vermeiden und vollen Schadenersatz zu erhalten, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, dessen Kosten die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung tragen muss. Wichtig: Bei Streitfällen kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung das Kostenrisiko bei der Durchsetzung eigener Ansprüche abdecken.

Der ADAC empfiehlt – auch zur eigenen Sicherheit – regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse zu besuchen.
 


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