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Nordrhein-Westfalen | 26.01.2021

Wenn Eisplatten vom Lkw stürzen: So verhalten sich Autofahrer richtig

Im Winter können Eisplatten die von einem Lkw stürzen, für Autofahrer zur tödlichen Gefahr werden. Abstand halten, Tempo runter, Lichthupe nutzen - der ADAC Nordrhein gibt Tipps.

 Im Winter kann Eis, das von einem Lkw stürzt, für Autofahrer zur tödlichen Gefahr werden. Darauf weist der ADAC Nordrhein hin. Gerade wenn sich - wie aktuell in Nordrhein Westfalen - Frost und Tauwetter abwechseln, friert Wasser auf den Dächern oder Planen der Lkws. Eisplatten bilden sich. Fallen diese zum Beispiel durch Windeinwirkung während der Fahrt vom Lkw und treffen Autos oder andere Verkehrsteilnehmer, besteht Lebensgefahr.

Der ADAC Nordrhein rät daher zu besonderer Vorsicht bei der Fahrt hinter Transportfahrzeugen. Grundsätzlich gilt: Abstand halten schafft mehr Sicherheit. Wird ein Lkw mit herabfallendem Eis gesichtet, empfiehlt der Club, sofort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Mit der Lichthupe kann man den Lkw-Fahrer auf sein „Frachtproblem“ aufmerksam machen. Bei anhaltender Gefahr muss die Polizei verständigt und das Kennzeichen des Lkw durchgegeben werden. Die Polizei kann in diesem Fall den Lkw-Fahrer sehr schnell über das Speditionsunternehmen erreichen.


Die Verantwortung für die gefährliche Eisfracht trägt immer der Lkw-Fahrer: Er muss sein Fahrzeug vor jeder Fahrt von Eis und Schnee befreien. Tut er dies nicht, ist auch ohne akute Gefährdungslage ein Verwarnungsgeld von 25 Euro fällig. Bei Verkehrsbeeinträchtigungen muss der Fahrer mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Kommen Personen zu Schaden, droht schlimmstenfalls sogar eine Haftstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

Sollte von einem Lkw gefallenes Eis das eigene Fahrzeug beschädigt haben, können sich Autofahrer an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkw-Halters wenden. Dafür benötigen sie einen Nachweis über den Vorgang. Der ADAC Nordrhein rät, das Kennzeichen des Lkw sowie die Daten eventueller Zeugen zu notieren. Ist der Schadensverursacher nicht zu ermitteln, kann der Schaden nur über die eigene Vollkaskoversicherung reguliert werden.


Auch Autofahrer und alle weiteren Verkehrsteilnehmer müssen vor Fahrtantritt ihr Fahrzeug komplett von Eis und Schnee befreien. Also auch die Außenspiegel, das Dach, Kennzeichen sowie Scheinwerfer und Blinker frei machen. Wer sein Autodach nicht freiräumt, muss 25 Euro zahlen, verdeckte Scheinwerfer oder Blinker kosten zehn Euro. Ist das Kennzeichen nicht erkennbar, werden fünf Euro fällig.

Ein O-Ton-Paket zur redaktionellen Verwendung finden Sie hier: https://cloud.adac-nrh.de/s/o7yssaXtyJJZKee


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