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Nordrhein-Westfalen | 13.12.2021

Weihnachtsbaum-Transport per Auto, Fahrrad oder ÖPNV: Das rät der ADAC Nordrhein

Wer seinen Weihnachtsbaum nach Hause bringen möchte, der sollte die Risiken beim Transport beachten. Das gilt für alle Verkehrsmittel.

Der Weihnachtsbaum sollte sicher befestigt werden. Foto: adobestock/Elenathewise

Der ADAC Nordrhein rät beim Weihnachtsbaum-Transport mit dem Auto dazu, unbedingt auf eine ausreichende Sicherung zu achten. Ansonsten kann der häufig sperrige und lange Baum zu einer echten Gefahr im Straßenverkehr werden. Ein ADAC Crashtest zeigt: Bei einem Unfall mit 50 km/h wird aus einem 30 Kilogramm schweren Baum, der nur mit einfachen Gummiexpandern auf dem Dach fixiert ist, schnell ein Geschoss von 750 Kilo.

Weihnachtsbaum transportieren: Zwei wichtige Tipps

„Es gibt zwei ganz wichtige Tipps: Damit der Baum nicht zum Windfang wird, muss die Baumspitze nach hinten und das abgesägte Ende des Stamms immer nach vorne zeigen. Und man sollte in jedem Fall Spanngurte verwenden“, erklärt Heinz-Gerd Lehmann vom ADAC Nordrhein. Der Technik-Experte weiter: „Am besten man lässt sich vom Händler ein Netz über die Tanne ziehen. Das macht den Baum für den Transport kompakter und verhindert auch, dass Äste während der Fahrt aufs Dach schlagen oder abreißen.“ Auf dem Autodach sollte der Baum immer auf dem Dachträger transportiert werden. Eine Decke unter dem Baum verhindert, dass der Lack zerkratzt.

Wer den Weihnachtsbaum im Kofferraum und Fond des Autos transportiert, sollte die hintere Sitzbank umlegen und den Stamm gegen die Rückenlehne des Beifahrersitzes schieben – so kann der Baum nicht verrutschen. Mit Spanngurten wird der Baum an den Ösen im Laderaum befestigt. Dabei wichtig: Den Gurt einmal um den Stamm und einmal um die Spitze schlingen. Planen oder Decken im Innenraum verhindern, dass Harz die Sitze verklebt oder Tannennadeln sich ins Futter bohren.

Reicht der Platz im Kofferraum nicht aus, sollte der Kofferraumdeckel dennoch so weit wie möglich geschlossen und mit einem Gurt am Auto gesichert werden. Ab einem Meter Überstand muss das Ende des Baums mit einer hellroten Fahne kenntlich gemacht werden. Bei Dunkelheit mit einer roten Leuchte und Rückstrahler. Kennzeichen und Rückleuchten dürfen vom Baum nicht verdeckt werden. Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen, bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit 60 Euro und einem Punkt. Wird der Überstand nicht gekennzeichnet, werden 25 Euro fällig.

Fällt der Weihnachtsbaum während der Fahrt vom Autodach oder aus dem Kofferraum, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Fremdschaden auf. Beschädigungen durch den Baum-Transport am eigenen Fahrzeug muss der Halter in der Regel selbst bezahlen.

Andere Verkehrsmittel

Wer den Weihnachtsbaum mit einem anderen Verkehrsmittel abholen möchte, sollte auch hier die Gefahren beim Transport beachten.

Transport auf dem Lastenrad oder Rad/Pedelec mit Anhänger: Handelt es sich um eine kleine Weihnachtstanne, kann der Transport per Lastenrad oder Rad/Pedelec mit Anhänger eine Transport-Alternative für kurze Wege in der Stadt oder auf dem Land sein. Hier gilt: Unbedingt das zulässige Gesamtgewicht des Modells gemäß Herstellerangaben beachten. Das Gesamtgewicht errechnet sich aus dem Eigengewicht des Lastenrades, dem Fahrergewicht und der Zuladung. Wird ein Fahrrad oder Pedelec mit Anhänger genutzt, so muss im Voraus geprüft werden, ob das Modell für die Anhänger-Verwendung freigegeben ist. Die Zuladung eines Anhängers ist begrenzt. Zudem sollte darauf geachtet werden, schwere Gegenstände tief und wenn möglich über der Achse zu verstauen, damit das Kurvenverhalten komfortabler ist. Wichtig: Die Tanne darf sich beim Einlenken nicht im Hinterrad verfangen. Damit der Baum während der Fahrt nicht umherrutscht, muss er zusätzlich mit Spanngurten gesichert werden.

Ragt der Weihnachtsbaum hinten mehr als einen Meter über die Transportbox oder den Anhänger hinaus, muss die Ladung wie beim Auto z.B. mit einer hellroten Fahne kenntlich gemacht werden. Bei Dunkelheit sind zusätzlich eine rote Leuchte und ein Rückstrahler Pflicht.

Transport auf dem Fahrrad oder E-Scooter: Mit der einen Hand den Weihnachtsbaum halten und mit der anderen Hand lenken, ist keine gute Idee. Wer auf diese Art schwere Gegenstände wie einen kleinen Weihnachtsbaum per Rad oder E-Scooter transportiert, beeinträchtigt die Fahrsicherheit und riskiert Unfälle. Am einfachsten und sichersten: Den Baum mit Spanngurten am Fahrrad fixieren und das Rad schieben. Einhändig zu fahren, ist nur bei vollständiger Kontrolle über das Rad erlaubt. Mit Baum unterm Arm also nicht.

Der ADAC Nordrhein empfiehlt, auf das Angebot von Bäumen in Transportnetzen vieler Weihnachtsbaumhändler zurückzugreifen. Wer den kleinen Baum mit Netz dann in einem großen, tiefen Rucksack verstaut, kann mit dem Rad oder E-Scooter fahren. Auf dem E-Scooter selbst dürfen hingegen keine Gegenstände transportiert werden. Auch Anhänger sind laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) nicht gestattet. Bei größeren Weihnachtsbäumen rät der Mobilitätsclub generell vom Transport per Fahrrad oder E-Scooter ab.

Transport im ÖPNV: So lange der Weihnachtsbaum nicht zu groß, entsprechend eingepackt und gesichert ist, darf er bei ausreichender Kapazität mit dem ÖPNV transportiert werden. Es gilt: Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme weder gefährdet noch belästigt werden. Dazu zählt, dass der Gegenstand keinen eigenen Sitzplatz blockiert. Im Einzelfall entscheidet allerdings das Personal, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen, also auch des Weihnachtsbaums, besteht nicht.

Ein O-Ton-Paket (Audio) können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/fbKHy6f6sXtgs6f


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